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Raffi
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#1
Beitrag
von Raffi » Donnerstag 15. Januar 2009, 01:07
Moin,
ich hab in den letzten Tagen gelesen, daß nun auch Contergangeschädigte auf jedem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Hat vielleicht schon jemand so einen Parkausweis vom Amt bekommen?
Ich möchte da auch nicht so einfach auf lau hinfahren, denn vor unserem Amt sind immer nur die Behindertenparkplätze frei.
Alles was ich im Netz dazu finde bezieht sich auf -vielleicht,oder zum Jahresende oder so.
Gruß
Raffi
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Daniel
#2
Beitrag
von Daniel » Donnerstag 15. Januar 2009, 08:49
Hallo Raffi,
soweit mir bekannt ist soll der Gesetzesentwurf,
erst im März 09,in Kraft treten.
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Rotkelchen22
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#3
Beitrag
von Rotkelchen22 » Donnerstag 15. Januar 2009, 10:46
Ich habe diesen Parkausweiss bereits seit 1986. Es kommt bei diesem Ausweiss lediglich drauf an, wie lang Deine Arme sind. Ich habe rechts nur eine kleine Hand ca. 5 cm. Somit gehöre ich zu den sogenannten Ohnhänder, und die können keinen Parkscheinautomaten bedienen. Deswegen bekommen Sie eigentlich ohne Probeme diesen Parkausweiss. In meinem Behindertenausweiss habe ich auch nur G und H. Was vielleicht auch eine Rolle spielen dürfte.
Helga
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Daniel
#4
Beitrag
von Daniel » Donnerstag 15. Januar 2009, 11:16
Hallo Rothkelchen,
die Frage von Raffi,bezog sich auf die Gesetzesänderung,
die in diesem Jahr durchgesetzt werden sollen,bzw.eingeführt werden.
Die meisten Ohnarmer bekommen in vielen Bundesländern den
blauen Parkausweiß noch nicht so einfach,oder gar nicht.
Das THema Blauer -Parkausweiß wurde aber im vergangenen Jahr,hier im Forum mehrmals behandelt,also einfach mal nachlesen.
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Chris
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#5
Beitrag
von Chris » Donnerstag 15. Januar 2009, 11:24
Hi Raffi!
Wie Daniel schon schrieb, liegt noch nichts endgültiges vor!
Aber sprech doch mal mit dem Amstleiter, vielleicht darfst Du trotzdem die Behindertenplätze schon benutzen??
Denn bei uns ist es so, die Parkplätze der Ämter(wenn nicht an der Strasse) sind privat, genau wie bei den Einkaufszentren. Da darf Dich die Polizei nicht abschleppen , das dürfen nur die Eigentümer veranlassen.
LG
Chris
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Henning
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#6
Beitrag
von Henning » Donnerstag 15. Januar 2009, 12:28
Raffi hat geschrieben:Moin,
ich hab in den letzten Tagen gelesen, daß nun auch Contergangeschädigte auf jedem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Hat vielleicht schon jemand so einen Parkausweis vom Amt bekommen?
Ich möchte da auch nicht so einfach auf lau hinfahren, denn vor unserem Amt sind immer nur die Behindertenparkplätze frei.
Alles was ich im Netz dazu finde bezieht sich auf -vielleicht,oder zum Jahresende oder so.
Gruß
Raffi
Hallo Raffi
ich habe schon einen Antrag gestellt
Habe mir diese PDF Dateien dazu ausgedruckt und mit abgegeben
in diesen thread hat carolab die pdf dateien mal reingetan
http://www.contergantreff.de/forum/view ... ght=#30970
Auf deine Frage hin
schaue Dir bitte mal diese PDF an
http://www.contergantreff.de/forum/download.php?id=57
In ersten Absatz meine ich wird deine Frage beantwortet
=============
Henning
De Dithmarscher
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monika
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#7
Beitrag
von monika » Donnerstag 15. Januar 2009, 13:55
Hi,
seit Ende Dezember 09 läuft mein Antrag bei dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg. Da ich bei dem LV als Ohnhänder gelte und eine Ausnahmegenehmigung für das Parken bekommen habe, hoffe ich, auch eine Genehmigung für den blauen Parkausweis zu erhalten.
Nun habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Änderung im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung immer noch nicht fertig ist und deshalb konnte sie mir keinen positiven Bescheid schicken.
Daraufhin habe ich dem Minister Tiefensee angeschrieben, um zu erfahren, wann denn nun dem LV diese geänderte STVO vorliegen wird.
Gruß
Monika
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Adler
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#8
Beitrag
von Adler » Mittwoch 25. Februar 2009, 13:16
Hallo@ all
Hat schon jemand etwas neues zum Thema "Blauen Parkausweis" gehört?
Bekommt man ihn jetzt schon, oder ist es immer noch nicht amtlich?
LG Adler
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carolab
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#9
Beitrag
von carolab » Mittwoch 25. Februar 2009, 14:14
Hallo Adler,
die entsprechende Verordnung steht erst am 06.03. auf der TO des Bundesrates. Wenn es dort durch gewunken wird, gehen wahrscheinlich auch noch ein paar Wochen/Monate in´s Land, bis tatsächlich eine Umsetzung erfolgt.
Grüße
Caro
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße
Caro
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Adler
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#10
Beitrag
von Adler » Mittwoch 25. Februar 2009, 15:09
Hallo Carolab
Danke für deine Info, da brauche ich also nicht zum Amt fahren um mir eine
Abfuhr abzuhohlen.
LG Adler
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Daniel
#11
Beitrag
von Daniel » Freitag 6. März 2009, 08:31
Neuigkeiten vom Parkausweiß:
Pressemitteilung vom 05.03.2009 | 15:56
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Tiefensee: Politische Differenzen nicht auf dem Rücken behinderter Menschen austragen
Appell vor der morgigen Bundesratssitzung
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat die Länder aufgefordert, contergangeschädigten Menschen künftig die Nutzung von Behindertenparkplätzen zu ermöglichen. Die "45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrlicher Vorschriften" kann womöglich nicht in inkrafttreten, falls die Länder ihre Zustimmung von einer Aufweichung des Sonn- und Feiertagsverbots abhängig machten.
"Menschen mit Behinderungen sind mobil", sagte Tiefensee heute in Berlin "und darauf sind wir zurecht stolz. Wir investieren Milliardenbeträge, um behinderten Personen die selbständige Teilnahme am Verkehr zu erleichtern. Eine ausreichende Anzahl behindertengerechter Parkplätze ist für mich selbstverständlich. Ich trete nachdrücklich dafür ein, dass künftig auch contergangeschädigte Menschen Behindertenparkplätze nutzen können. Gerade sie sind auf den eigenen Wagen angewiesen. Mehrere Länder machen ihre Zustimmung von Zugeständnissen beim Sonn- und Feiertagsverbot für LKW abhängig. So einen "Kuhhandel" verurteile ich aufs Schärfste. Es darf nicht sein, dass einzelne Bundesländer politische Differenzen auf dem Rücken behinderter Menschen austragen."
Tiefensee forderte die Länder auf, das Thema Sonntagsfahrverbot für Lkw wenn nötig in einem gesonderten Verfahren in den Bundesrat einzubringen.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail:
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung:
http://www.pressrelations.de/new/standa ... m?r=359066
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andrealein
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#12
Beitrag
von andrealein » Freitag 6. März 2009, 09:22
na hoffentlich steht auch später im gesetz das der parkausweis für alle conterganbehinderte auszustellen ist und man keine unterschiede macht zwischen lang, kurz oder ohnarmern.
das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
-
mona
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#13
Beitrag
von mona » Freitag 6. März 2009, 09:47
andrealein hat geschrieben:na hoffentlich steht auch später im gesetz das der parkausweis für alle conterganbehinderte auszustellen ist und man keine unterschiede macht zwischen lang, kurz oder ohnarmern.
das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
Das hoffe ich doch auch mal
LG Mona
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carolab
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#14
Beitrag
von carolab » Freitag 6. März 2009, 10:28
Hallo mona, hallo andrealein,
ich fürchte, das wird so nicht kommen. Laut Gesetzestext wird die Parkerleichterung auf Amelien und Phokomelien bzw. vergleichbare Funktionsbeeinträchtigungen beschränkt sein. Es wird vermutlich für viele von uns wieder auf das "Durchkämpfen" vor Ort hinaus laufen, denn man muss nachweisen, dass eben diese "vergleichbare Funktionsbeeinträchtigung" vorliegt.
Grüße
Caro
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Weissnix
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#15
Beitrag
von Weissnix » Freitag 6. März 2009, 12:17
Zuzüglich zu unserem normalen Schwerbehindertenausweis wäre es in meinen Augen sinnvoll, einen Conterganausweis zu erhalten. Dadurch hätten wir es deutlich leichter den diversen Stellen unsere Behinderung nachzuweisen.
Ich kann zwar bei Behörden sagen, ich sei contergangeschädigt, nur für den Beleg müsste ich denen das Feststellungsgutachten vorlegen. Das mag ja zur Not noch bei der Krankenkasse angehen, aber ganz sicher nicht bei bei Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Tschüß
Michael
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