da ich nicht weiß wie viele leser hier umgehen die nicht die deutsche staatbürgerschaft haben.
die haben oder werden noch post bekommen aus köln bekommen.
im neuen conterganstiftungsgesetz gibt es den § 15 Abs. 2 der besagt:
"Auf Leistungen nach diesem Gesetz werden Zahlungen angerechnet, die wegen der
Einnahme thalidomidhaltiger Präparate bereits von anderen möglicherweise Verantwortlichen geleistet worden sind. Auf die Kapitalentschädigung und die
Conterganrente werden Zahlungen angerechnet, die wegen der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate von Anderen, insbesondere von ausländischen Staaten geleistet werden."
(zitat aus dem schreiben siehe bild im anhang)
für die die eine regelmässige zahlung von ihrem staat bekommen ist damit alles klar.
für die österreicher ergibt sich ein klitzekleines problem (wir sind halt österreicher

da wir eine EINMALIGE zahlung bekommen haben und diese art der zahlungsleistung wird auf der erklärung nicht eingegangen.
diesbezüglich habe ich mal eine anfrage via e-mail an die kölner stiftung gesand. ich werde berichten sobald ich antwort habe.
euer werner ad
ps: was die bezeichung "unser zeichen: xxxxxx" soll weiß auch kein mensch. auf die vermutung hin, dass es sich eventuell um ein personenbezogenes kürzel handelt habe ich das unkenntlich gemacht.