BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.
Conterganopfer doppelt bestraft
Verfassungsbeschwerde gegen Aberkennung
von Conterganschäden eingereicht!
Pressemitteilung vom 07.03.2016
Monika K. stellte, wie andere Contergangeschädigte neben ihr auch, 2009 einen Antrag auf Verschlimmerung ihrer bereits seit 40 Jahren anerkannten conterganbedingten Schädigungen und bekam einen Teil ihrer anerkannten Schädigungen plötzlich aberkannt. Dabei ging es ihr nur darum feststellen zu lassen, dass neue Erkrankungen hinzugekommen sind, die sie für conterganbedingt hielt. Statt nur über diese hinzugekommene Erkrankung zu entscheiden, hat die Conterganstiftung, die für die Anträge zuständig ist, alle Conterganschäden, also auch die, die bereits als Schaden anerkannt sind, neu beurteilt, wobei die gleichen Untersuchungsmethoden wie vor 40 Jahren angewendet werden.
Die Conterganstiftung erkannte zwar die neue Schädigung als conterganbedingt an, hielt aber bereits den vor 40 Jahren anerkannten Hüftschaden nun plötzlich für nicht mehr conterganbedingt und stellte hierfür ohne Anhörung von Monika K. die Zahlung ein. Monika K. wusste bei Antragstellung auch nichts von dieser "Überprüfung". Sie hat darauf vertraut, dass die bis dato anerkannten Schädigungen, auch anerkannt bleiben.
Leider ist sie nicht die Einzige, der dieses Schicksal widerfährt. Ähnlich erging es bereits Olaf T. Er bekam sogar alle Schäden aberkannt bis das VG Köln der Stiftung nahelegte, ihm die Schäden wieder als contarganbedingt anzuerkennen. Die Unsicherheit in den Reihen der Conterganopfer wird immer größer. „Wann können wir endlich Verschlimmerungsanträge stellen, ohne etwas zu verlieren." sagt Monika K. Sie hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil sie bei den Verwaltungsgerichten bisher erfolglos gegen die Aberkennung vorgegangen ist und hier eine Ungleichbehandlung und die Verletzung der Menschenwürde vorliegen.
Monika K. wird von Frau Rechtsanwältin Karin Buder-Heckert aus Gladenbach vertreten. Frau Buder-Heckert hatte bereits Olaf T. erfolgreich vertreten.
„Die Conterganstiftung nutzt die Revisionsanträge systematisch, um zuvor anerkannte Schädigungen wieder abzuerkennen. Das spart Geldleistungen. Dabei spekuliert sie auf ihr Glück bei Gericht. Jedem von uns, der einen Revisionsantrag stellt, kann so etwas passieren!"
sagt Andreas Meyer vom BCG (Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.).
„Ich möchte für uns alle mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass einmal anerkannte Schäden nicht wieder aberkannt werden können. Damit wir nach 50 Jahren Contergan endlich Ruhe haben!"
sagt Monika K.
Lesen Sie zu dieser Sache auch die folgenden Links zum Fall Olaf T.:
http://www.gruenenthal-opfer.de/Pressem ... 31_03_2014
http://www.gruenenthal-opfer.de/Pressem ... v_9_4_2014
Kontakt siehe unten:
Kontakt:
Karin Buder-Heckert
Rechtsanwältin
Anwaltshaus Gladenbach
Marburger Straße 2
35075 Gladenbach
Telefon: 06462 / 91699-0
Fax: 06462 / 91699-10
E-Mail: info@anwaltshaus-gladenbach.de
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: http://www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974
Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
Conterganopfer doppelt bestraft
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- Frank62
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Conterganopfer doppelt bestraft
Das kam gerade über E-Mailverteiler rein!
LG
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- Utekaiser
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Es ist unglaublich
Kann nur hoffen das die Klage beim Verfassungsgericht nun endlich Erfolg hat und wir in Ruhe weiter leben können.....

Kann nur hoffen das die Klage beim Verfassungsgericht nun endlich Erfolg hat und wir in Ruhe weiter leben können.....

Liebe Grüße Ute & Wölfe mit Tessy;Ismael und Banja im HERZEN
- vaali
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Solch E-Mailverteiler sollte man nicht einstellen, da es nur Bangemachereien sind, was nur der Stiftung zu Gute kommt und manch einer sich nicht mehr traut,
Revisionsanträge zu stellen. ( Ähnlich wie bei Terroranschlägen, wo man die Menschen einschüchtern will)
Um auch irgendwie die Situation von M.K. deuten zu können, fehlen uns doch alle Unterlagen, wir können uns kein Bild darüber machen, welche Schäden M. hat
und was aberkannt wurde. Das sind Einzelfäle und bleiben es auch.
Ach ja, verdammt viele Namen, die in dieser Mail veröffentlicht stehen, außer Fr. K. :wink:
Revisionsanträge zu stellen. ( Ähnlich wie bei Terroranschlägen, wo man die Menschen einschüchtern will)
Um auch irgendwie die Situation von M.K. deuten zu können, fehlen uns doch alle Unterlagen, wir können uns kein Bild darüber machen, welche Schäden M. hat
und was aberkannt wurde. Das sind Einzelfäle und bleiben es auch.
Ach ja, verdammt viele Namen, die in dieser Mail veröffentlicht stehen, außer Fr. K. :wink:
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Christoph
Ich versuche das Leben !!!
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- Fritzi
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Doch , sicher sollten solche Berichte hier und gerade hier verteilt werden !
Nur kann wohl niemand von uns vorher absehen , wie ein Revisionsantrag entschieden wird- vielleicht sogar zum viel Schlechteren.
Also vorher anerkannte Schäden im Nachhinein wieder aberkennen- Entsetzen! ! das sollte einfach nicht möglich sein.
Viele Grüße
Fritzi
Nur kann wohl niemand von uns vorher absehen , wie ein Revisionsantrag entschieden wird- vielleicht sogar zum viel Schlechteren.
Also vorher anerkannte Schäden im Nachhinein wieder aberkennen- Entsetzen! ! das sollte einfach nicht möglich sein.
Viele Grüße
Fritzi
-
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- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
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Lächel, wie Recht du hast. Ein grober Verstoß gegen die Forenregeln. Ach ja, vergaß das es ja nur fiktive Namen sind.vaali hat geschrieben:
Ach ja, verdammt viele Namen, die in dieser Mail veröffentlicht stehen, außer Fr. K. :wink:
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de
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- Frank62
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Unser Zimmi wiederZimmi hat geschrieben:Lächel, wie Recht du hast. Ein grober Verstoß gegen die Forenregeln. Ach ja, vergaß das es ja nur fiktive Namen sind.vaali hat geschrieben:
Ach ja, verdammt viele Namen, die in dieser Mail veröffentlicht stehen, außer Fr. K. :wink:

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- Frank62
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Eventuell ist es einigen ja entgangen das es sich um eine Pressemitteilung handelt (deswegen habe ich das jetzt noch mal extra markiert)
und außer die Adresse und Namen vom Andreas (Als Verein) und der Rechtsanwältin als Kontaktadresse sehe ich keine weiteren kompletten volle Namen (ich sehe nur Vornamen und den Nachnamen abgekürzt.)
Und somit ist die Diskussion an dieser Stelle wegen der Namen beendet !! Frank62
und außer die Adresse und Namen vom Andreas (Als Verein) und der Rechtsanwältin als Kontaktadresse sehe ich keine weiteren kompletten volle Namen (ich sehe nur Vornamen und den Nachnamen abgekürzt.)
Und somit ist die Diskussion an dieser Stelle wegen der Namen beendet !! Frank62
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- igel1
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- Registriert: Mittwoch 14. November 2007, 01:00
- Wohnort: Unknown
Bei den PM von Mayer muss man schon vorsichtig sein. Er verwechselt gerne die Begriffe. In dieser PM fehlen die Angaben über die Urteile der Verwaltungsgerichte, sodass man sich ein eigenes Bild machen kann.
Die Verfassungsklage halte ich für wenig aussichtsreich. Denn vorher muss der Klageweg ausgeschöpft sein.
Die Verfassungsklage halte ich für wenig aussichtsreich. Denn vorher muss der Klageweg ausgeschöpft sein.
- Udo
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- Registriert: Mittwoch 19. November 2008, 22:29
- Wohnort: Regensburg, nördlichste Stadt Süditaliens
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Die Pressemitteilung von A.M. ist reinster Populismus der schlimmsten Sorte.
In diesem "Bericht" fehlt praktisch alles. Wirklich schlimm.
In diesem "Bericht" fehlt praktisch alles. Wirklich schlimm.
Die Hälfte meines Geldes habe ich für Alkohol, Frauen und Musik ausgegeben, die andere Hälfte habe ich sinnlos verschwendet.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!
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- Registriert: Sonntag 16. Dezember 2012, 21:01
Es gab den bekannten Fall Olaf T., bei dem Zweifel an einer Schädigung durch Contergan generell bestanden, wie auch schon bei der Erstanerkennung bereits Zweifel bestanden. Es handelte sich um einen Einzelfall, bei dem die Conterganstiftung bekanntlich den Kürzeren gezogen und die Aberkennung zurückgezogen hat. Zweifel an einer Conterganschädigung bestehen aber wohl nach wie vor.
Außer diesem einen Fall wurde noch nie versucht, Zahlungen zu reduzieren oder abzuerkennen. Es wurden in wenigen Einzelfällen aus heutiger Sicht medizinisch nicht begründete Schadenspunkte mit neu anerkannten Schadenspunkten (aufgrund des Revisionsantrages) verrechnet. Die monatlichen Zahlungen wurden in keinem dieser Fälle reduziert. Es blieb in ganz wenigen Fällen bei der bisherigen Zahlungshöhe.
Ich würde daher nicht auf Revisionsanträge verzichten !
Außer diesem einen Fall wurde noch nie versucht, Zahlungen zu reduzieren oder abzuerkennen. Es wurden in wenigen Einzelfällen aus heutiger Sicht medizinisch nicht begründete Schadenspunkte mit neu anerkannten Schadenspunkten (aufgrund des Revisionsantrages) verrechnet. Die monatlichen Zahlungen wurden in keinem dieser Fälle reduziert. Es blieb in ganz wenigen Fällen bei der bisherigen Zahlungshöhe.
Ich würde daher nicht auf Revisionsanträge verzichten !
- TheoGreb
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- Beiträge: 1401
- Registriert: Sonntag 28. September 2014, 15:49
udo hat geschrieben:Die Pressemitteilung von A.M. ist reinster Populismus der schlimmsten Sorte.
In diesem "Bericht" fehlt praktisch alles. Wirklich schlimm.
Dem stimme ich zu, Udo
Andreas stellt mal wieder verkürzt und polemisch etwas ins Netz unter anderem auch bei Facebook...
Gut er hat seine Fans die aber immer mehr schwinden.
Betrifft Olaf T. Zitat:Bei seiner Anerkennung als Contergangeschädigter vor 30 Jahren galt er zunächst als Zweifelsfall. "Der erste Arzt sagte damals, die Schädigungen an meinen Händen seien nicht synchron. Darum wollte er mich nicht anerkennen" Zitatende
http://www1.wdr.de/archiv/contergan/con ... te112.html
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_ ... 50224.html
http://www.contergantreff.eu/viewtopic.php?f=10&t=6428
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Hallo Pillendreher, worauf stützt Du Deine o.g. absoluten Aussagen? Woher weisst Du, dass es sich um "wenige Einzelfälle" handelt usw.? Was macht Dich so sicher, dass noch nie versucht wurde Zahlungen zu reduzieren oder abzuerkennen? Ich bezweifel übrigens stark, dass es sich dabei nur um "wenige" Einzelfälle handelt.Pillendreher hat geschrieben:Es gab den bekannten Fall Olaf T., bei dem Zweifel an einer Schädigung durch Contergan generell bestanden, wie auch schon bei der Erstanerkennung bereits Zweifel bestanden. Es handelte sich um einen Einzelfall, bei dem die Conterganstiftung bekanntlich den Kürzeren gezogen und die Aberkennung zurückgezogen hat. Zweifel an einer Conterganschädigung bestehen aber wohl nach wie vor.
Außer diesem einen Fall wurde noch nie versucht, Zahlungen zu reduzieren oder abzuerkennen. Es wurden in wenigen Einzelfällen aus heutiger Sicht medizinisch nicht begründete Schadenspunkte mit neu anerkannten Schadenspunkten (aufgrund des Revisionsantrages) verrechnet. Die monatlichen Zahlungen wurden in keinem dieser Fälle reduziert. Es blieb in ganz wenigen Fällen bei der bisherigen Zahlungshöhe.
Ich würde daher nicht auf Revisionsanträge verzichten !
Ansonsten finde ich auch, man sollte trotzdem keinesfalls auf Revisionsanträge verzichten - und sich bei Bedarf einen guten, spezialisierten Rechtsanwalt nehmen und Widerspruch einlegen, bzw. notfalls auch klagen.
- Monchen
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na ja, was man hier alles liest, ist man schon am überlegen revisionsanträge zu stellen. 

Gruß Monchen
Lebe jeden Tag so, als wäre es dein Letzter!
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Zumindest ist ausser dem Fall Olaf T nichts derartiges bekannt geworden. Dass rechtskräftig festgestellte Schadenspunkte bei Revisionsanträgen mit neu anerkannten Punkten verrechnet werden ist allerdings schlimm genug, auch wenn die Zahlungen nicht reduziert werden.
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Genau das ist mir bei einem Revisionsantrag passiert - aber da ist das allerletzte Wort noch nicht gesprochen...Pillendreher hat geschrieben:Zumindest ist ausser dem Fall Olaf T nichts derartiges bekannt geworden. Dass rechtskräftig festgestellte Schadenspunkte bei Revisionsanträgen mit neu anerkannten Punkten verrechnet werden ist allerdings schlimm genug, auch wenn die Zahlungen nicht reduziert werden.
