frohe Weihnachten wünscht euch das CT-Team.
Stephan Nuding vom U.A.C. lädt zum CONTERGAN-SYMPOSIUM
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Stephan Nuding vom U.A.C. lädt zum CONTERGAN-SYMPOSIUM
Kollege Stephan Nuding vom U.A.C. lädt zum CONTERGAN-SYMPOSIUM ein:
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-1882677
Mobil: 01606018601
An:
– Verteiler U.A.C.
– Freunde und Unterstützer des U.A.C.
Bergisch Gladbach, den
22.1.2020
Sehr verehrte Damen und geehrte Herren, liebe Mitbetroffene, Unterstützer und Freunde des U.A.C.,
vor dem Hintergrund der, im vergangenen Jahr stattgefundenen Evaluierung des Conterganstiftungsgesetzes, der damit zu erwartenden Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes, aber ganz besonders nach den zahlreichen Irritationen, die der Vorstand, Teile des Stiftungsrates und weitere Gremien, der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“, in den letzten Jahren und Monaten, nicht nur bei den Contergangeschädigten, verursacht haben, laden wir Sie / Euch herzlich zu vorbezeichnetem Symposium ein.
Datum: Samstag, 8.2.2020
Uhrzeit: 10.00 bis ca. 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Großer Saal im Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde St. Andreas
Schüllenbusch 2
51467 Bergisch Gladbach Ortsteil Schildgen
(Parkplätze befinden sich vor und neben der Kirche. Ein weiterer Parkplatz ist über die Straße „Im Aehlemaar“ erreichbar.
Die Zufahrt wird ausgeschildert. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei)
Tagungsablauf
09.00 – 10.00 Uhr Pressekonferenz (Nur für Vertreter der Medien)
09.45 Uhr Öffnung des Veranstaltungsraum
10.15 Uhr Begrüßung
10.30 Uhr – 11.00 Uhr Einführungs- Zeitzeugenvortrag: „Die Stiftungslösung – Ungehaltene Versprechungen“
(Frau Helga Nuding, Journalistin und Betroffenenmutter)
11.00 Uhr – 12.00 Uhr Vortrag: „Medizinische Aspekte der Versorgung von- und der Forschung an Contergangeschädigten“
(Frau Friederike Winter, Krankenschwester i.R.)
12.00 Uhr – 12.30 Uhr Mittagspause
12.30 Uhr – 13.30 Uhr Vortrag: „Verwaltungsrechtliche Klagen gegen die Conterganstiftung – Eine juristische Notwendigkeit oder
Schikane?“
(Frau Rechtsanwältin Karin Buder)
13.30 Uhr – 14.30 Uhr Vortrag: „Versorgungsdefizite der Contergangeschädigten in Gegenwart und Zukunft“
(Frau Dr. Christina Ding – Greiner, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg)
14.30 Uhr – 15.00 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Vortrag: „Warum wir ein abschließendes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz benötigen“.
Vorstellung und Diskussion eines Forderungskataloges
(Stephan Nuding, Sprecher des U.A.C.)
Geplant: Verabschiedung eines Forderungskataloges durch die Veranstaltungsteilnehmer
Die Tagungsgebühr beträgt ((inkl. alkoholfreier Getränke, Mittagessen (vegetarischer- oder Eintopf mit Wursteinlage), Nachmittagskaffee mit Gebäck)) 15,- Euro pro Person.
Verbindliche, schriftliche Anmeldungen – unter Angabe des Gedeckwunsches – bis spätestens 1.2.2020
Achtung! Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnahme, nur nach schriftlicher Anmeldungsbestätigung und Überweisung der Tagungsgebühr (Konto: Stephan Nuding, IBAN: DE13 3705 0299 1365 0374 32 BIC: COKSDE33XXX Verwendungszweck: Contergansymposium) möglich.
Sofern Interesse an einem „Gemütlichen Ausklang“ am Samstagabend besteht, wird um Mitteilung gebeten.
Zur Beantwortung von Fragen/Rückfragen stehe ich jetzt schon unter obiger
Telefon-Nr. zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Stephan Nuding
(Sprecher des U.A.C.)
Quelle: http://www.ak-gewerkschafter.de/
Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)
Stephan Nuding (Sprecher)
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202-1882677
Mobil: 01606018601
An:
– Verteiler U.A.C.
– Freunde und Unterstützer des U.A.C.
Bergisch Gladbach, den
22.1.2020
Sehr verehrte Damen und geehrte Herren, liebe Mitbetroffene, Unterstützer und Freunde des U.A.C.,
vor dem Hintergrund der, im vergangenen Jahr stattgefundenen Evaluierung des Conterganstiftungsgesetzes, der damit zu erwartenden Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes, aber ganz besonders nach den zahlreichen Irritationen, die der Vorstand, Teile des Stiftungsrates und weitere Gremien, der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“, in den letzten Jahren und Monaten, nicht nur bei den Contergangeschädigten, verursacht haben, laden wir Sie / Euch herzlich zu vorbezeichnetem Symposium ein.
Datum: Samstag, 8.2.2020
Uhrzeit: 10.00 bis ca. 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: Großer Saal im Gemeindezentrum der evangelischen Kirchengemeinde St. Andreas
Schüllenbusch 2
51467 Bergisch Gladbach Ortsteil Schildgen
(Parkplätze befinden sich vor und neben der Kirche. Ein weiterer Parkplatz ist über die Straße „Im Aehlemaar“ erreichbar.
Die Zufahrt wird ausgeschildert. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei)
Tagungsablauf
09.00 – 10.00 Uhr Pressekonferenz (Nur für Vertreter der Medien)
09.45 Uhr Öffnung des Veranstaltungsraum
10.15 Uhr Begrüßung
10.30 Uhr – 11.00 Uhr Einführungs- Zeitzeugenvortrag: „Die Stiftungslösung – Ungehaltene Versprechungen“
(Frau Helga Nuding, Journalistin und Betroffenenmutter)
11.00 Uhr – 12.00 Uhr Vortrag: „Medizinische Aspekte der Versorgung von- und der Forschung an Contergangeschädigten“
(Frau Friederike Winter, Krankenschwester i.R.)
12.00 Uhr – 12.30 Uhr Mittagspause
12.30 Uhr – 13.30 Uhr Vortrag: „Verwaltungsrechtliche Klagen gegen die Conterganstiftung – Eine juristische Notwendigkeit oder
Schikane?“
(Frau Rechtsanwältin Karin Buder)
13.30 Uhr – 14.30 Uhr Vortrag: „Versorgungsdefizite der Contergangeschädigten in Gegenwart und Zukunft“
(Frau Dr. Christina Ding – Greiner, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg)
14.30 Uhr – 15.00 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr – 17.00 Uhr Vortrag: „Warum wir ein abschließendes Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz benötigen“.
Vorstellung und Diskussion eines Forderungskataloges
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Geplant: Verabschiedung eines Forderungskataloges durch die Veranstaltungsteilnehmer
Die Tagungsgebühr beträgt ((inkl. alkoholfreier Getränke, Mittagessen (vegetarischer- oder Eintopf mit Wursteinlage), Nachmittagskaffee mit Gebäck)) 15,- Euro pro Person.
Verbindliche, schriftliche Anmeldungen – unter Angabe des Gedeckwunsches – bis spätestens 1.2.2020
Achtung! Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnahme, nur nach schriftlicher Anmeldungsbestätigung und Überweisung der Tagungsgebühr (Konto: Stephan Nuding, IBAN: DE13 3705 0299 1365 0374 32 BIC: COKSDE33XXX Verwendungszweck: Contergansymposium) möglich.
Sofern Interesse an einem „Gemütlichen Ausklang“ am Samstagabend besteht, wird um Mitteilung gebeten.
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Mit herzlichen Grüßen
Stephan Nuding
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Grüße
Caro
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Anmeldeschluss ist sehr kurzfristig.
http://www.contergan-info.de
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- Maren
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.... über zwei Wochen nach Bekanntgabe. Das ist okay, wenn man teilnehmen möchte
Gruß
Maren
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Maren
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Tschüssi 😎 Maren
Leben und leben lassen ..... 😉
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Maren, der 1. Februar ist nächste Woche Samstag und das wurde gerade erst im CT veröffentlicht, 1 Woche
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- Maren
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Dann halt spontan.... oder eben nicht. Nicht mein Problem.
Maren
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Es soll tatsächlich noch Menschen geben, die müssen sich organisieren. Ich werde auch nicht dabei sein, da ich auf dem besten Weg bin mein Gehör zu verlieren. Morgen mache ich erst einmal ein CT.
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Naja, Maren, für Leute, die Hife / Assistenz benötigen, ist es schon sehr knapp. Und dann soll es auch noch unter uns Betroffene geben, die aus verschiedensten Gründen einen vollen Terminkalender haben..
LG
amko
- Maren
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Eben, einen vollen Terminkalender habe ich auch - Ruheständlerin halt.
Schon mal daran gedacht, dass die Ankündigung mit Bedacht so spät gekommen ist?
Frau Dr. Ding-Greiner hat nämlich auch einen Terminkalender
Guß
Maren
Schon mal daran gedacht, dass die Ankündigung mit Bedacht so spät gekommen ist?
Frau Dr. Ding-Greiner hat nämlich auch einen Terminkalender
Guß
Maren
Tschüssi 😎 Maren
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Dann kann man es gleich an geladene Gäste veröffentlichen. Also, ich verstehe jetzt deinen Einwand nicht, Maren.
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- amko61
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Das würde wohl eher für eine langfristige Planung sprechen, weil auch Frau Buder ganz sicher einen vollen Terminkalender hat.
Und, Zimmi, das alles gilt auch für geladene Teilnehmer. Ich kann mich an keine vergleichbare Veranstaltung erinnern, bei der die Anmeldefrist nicht wenigstens einen Monat betragen hat - und behinderte Teilnehmer waren da eher die Ausnahme.
LG
amko
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Amko, war jetzt schlecht ausgedrückt, meinte eher, das nur ein bestimmter Personenkreis daran teilnehmen darf, dann braucht es aber keine öffentliche Einladung. Natürlich gilt da auch eine Frist, die man bei der Einladung einhalten sollte. Ich lade auch zum Geburtstag nicht eine Woche vorher ein. Manche Gäste brauchen auch eine Übernachtung.
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http://www.zwinger-von-zimdarsen.de
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D a s verstehe ich nicht. Könntest du deinen Beitrag bitte konkretisieren bzw. näher erläutern?
LG
Rowa
P.S.: ...eigentlich verstehe ich die ganze Diskussion um diesen Termin nicht. Manchmal kann man nur kurzfristig planen.
Das Leben ist kein Wunschkonzert.
- sooner
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Ich drück dir die Daumen
sooner
Lebe, lache, liebe.... und davon so viel wie geht....jeden Tag :-)
- Frank62
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Da scheint schon länger etwas mim Busch zu sein zimmi, du schriebtst ja das was mit deinen neuen Hörgeräten nicht passt. Ich hatte die Technik im Verdacht.
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor.
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Es ist nicht die Technik, weil ich es auch ohne Hörgerät merke. Nun aber wieder zurück zum Thema. News darüber gibt es dann wieder über Facebook in der Contigruppe.
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