hier hat Henning das alleinige Schreibrecht..und ist auch Moderator mit Vollen rechten in dieser Rubrik
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Frank62
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#31
Beitrag
von Frank62 » Freitag 27. April 2012, 15:59
Entmündigung
Wikipedia hat geschrieben:Bei der Entmündigung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft ersetzt worden, in Deutschland zum 1. Januar 1992 durch die Betreuung, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens angeordnet wird. Derzeit gibt es eine Entmündigung im deutschsprachigen Raum nur noch im Schweizer Recht (auch hier ist eine Gesetzesreform in Vorbereitung) sowie im italienischen Südtirol und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Geschäftsfähigkeit
Wikipedia hat geschrieben:Geschäftsfähigkeit
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In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu binden. Die Regelungen dienen dem Schutz derjenigen, deren geistige Entwicklung nicht das notwendige Maß an Einsicht für die Teilnahme am Rechtsverkehr hat.
In Ländern des romanischen Rechtskreises sind Minderjährige grundsätzlich an einen von ihnen geschlossenen Vertrag gebunden, der Minderjährige hat jedoch die Möglichkeit den Vertrag durch Erhebung einer Klage anzufechten. Der deutsche Rechtskreis unterscheidet zwischen Geschäftsunfähigen und beschränkt Geschäftsfähigen, deren Verträge bis zur Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters schwebend unwirksam sind. Dem common law ist eine umfassende gesetzliche Stellvertretung und somit auch eine allgemeine Geschäftsfähigkeit unbekannt, stattdessen wird kasuistisch auf die Schutzwürdigkeit des Minderjährigen im Einzelfall abgestellt. Von besonderer Bedeutung ist die Lehre von den necessaries, derzufolge ein Jugendlicher bei Verträgen über Dinge, die seiner Lebensführung angemessen und dienlich sind, nur einen angemessenen Preis statt des vertraglich vereinbarten zu zahlen hat.
Und ich denke, wer schon als Kind Entmündigt wurde hat kaum ne chance aus der Nummer wieder her raus zu kommen, als erwachsener.
LG
Frank62 (
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#32
Beitrag
von Frank62 » Freitag 27. April 2012, 16:00
Monchen hat geschrieben:weissnix, wenn du nicht unterschreibst.
Als
Kind brauchtest du noch nicht Unterschreiben...Das haben deine Eltern, für dich gemacht.
LG
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Weissnix
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#33
Beitrag
von Weissnix » Freitag 27. April 2012, 16:05
Monchen hat geschrieben:weissnix, wenn du nicht unterschreibst.
Ganz böse? Dann gibt's nix zu futtern. Noch Fragen?
Es ist doch ganz einfach. Die Familie will doch nur dein Bestes. Mit diesem Betreuungsvertag hast du es doch viel einfacher, musst dich um nix mehr kümmern, hast keine Verpflichtungen mehr und lebst nur noch in den Tag hinein... Na, wenn das keine guten Aussichten sind? Bloß unterschreiben musst du noch: Hier wo das Kreuzchen ist. Oder wie Frank schon schrieb, wenn du jung genug warst, brauchtest du nicht mal zu unterschreiben.
Tschüß
Michael
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Monchen
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#34
Beitrag
von Monchen » Freitag 27. April 2012, 16:07
ja das ist klar als kind aber was ist wenn du volljährig bist.
Gruß Monchen
Lebe jeden Tag so, als wäre es dein Letzter!
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lia
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#35
Beitrag
von lia » Freitag 27. April 2012, 18:30
Weissnix hat geschrieben:Monchen hat geschrieben:weissnix, wie kommt das überhaupt das man unter betreuung gestellt wird. ich kenne das nur wenn man sehr stark geistigbehindert oder demenz ist aber wenn man doch klar im kopf ist.
Erhebliche Hör- und Sprachbehinderungen werden gerne als geistige Behinderung angesehen. Schon wenn du nur Rollifahrer bist, kann dir das passieren. Den Betreuungsantrag kann die liebe Verwandtschaft in deinem Namen stellen. Du unterschreibst den Lappen artig und schon war's das. Eine Prüfung durch unabhängige Sachverständige findet nicht statt. So geht es heute.
Wie es früher lief, also als wir gerade volljährig wurden, weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es damals schwerer war, die Leute unter Vormundschaft zu stellen. Schließlich wurden im Laufe der Jahre die Gesetze zu Gunsten der Behinderten angepasst.
ich hab nich wirklich ahnung, aber als der adoptivsohn meiner freundin 18 wurde kam ein richter vorbei und unterhielt sich mit ihm und machte sich ein eigenes bild über seine kognitive leistungsfähigkeit, solamge ist das nocht nicht her, ganz so schnell wird nicht betreut,lg lia er aber schon und das zurecht
p.s. außerdem lagen dem richter säckeweise medizinische unterlagen vor, ich glaube es ist schwer einfach mal so aus lust und laune betreuungsanträge für mißliebige personen zu stellen
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Frank62
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#36
Beitrag
von Frank62 » Freitag 27. April 2012, 18:46
lia hat geschrieben:ich glaube es ist schwer einfach mal so aus lust und laune betreuungsanträge für mißliebige personen zu stellen
Heut zu tage nicht mehr..aber in den 60` er und 70` er war es wohl noch einfacher...außerdem kannte sich niemand aus mit Contergan.
LG
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Maren
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#37
Beitrag
von Maren » Freitag 27. April 2012, 21:32
Hallo Monchen!
Es gibt etliche Contis, die wurden von ihren "liebenden Eltern/Verwandten" um die Kapitalentschaedigung und die Conti-Rente betrogen.......
Schoene Gruesse Maren
Tschüssi 😎 Maren
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gretl
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#38
Beitrag
von gretl » Samstag 28. April 2012, 11:20
Bei alle dem, was frank und weißnix zum ergatterten "Glück" einer Betreuung geschrieben haben, gibt`s auch anderen Anlass zur richterl. Entscheidung.
Bei seel. Gebrechen und Suchtgeschichten beispielsweise kann eine vorübergehende Betreung je nach Ansicht des Richters angezeigt sein. Auslöser zu einer Anhörung dafür muß nicht ein Antrag speziell von Angehörigen sein, die unterschiedlichsten Gründe können dazu führen.
Krankengeschichte (psych. u. psychiatr.), - öffentl. Interesse (es gibt kuriose Geschichten) - oder die Bitte beim Gericht von der betreffenden Person selbst, Unterstützung im Teilgebiet Gesundheit bei körperl. und seel. Behinderungen oder vorübergehenden Einschränkungen, zu erhalten.
Da ja Betreung in unterschiedliche Bereiche, wie Gesundheit, Aufenthalt und Finanzen geregelt ist, kann jemand, wenn er dann schon mal unter einer Teilbetreuung steht, u.U. auch schneller, als ihm lieb ist, in eine "rund-um-Betreuung" geraten.
grüßle gretl
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Daniel
#39
Beitrag
von Daniel » Samstag 28. April 2012, 11:40
Ein einfaches Beispiel,
die Geschichte ist wahr und hat sich tatsächlich ereignet.
Ein bekannter von mir ( im Rentenalter) besuchte jeden Monat seine in einem Altersheim liegende Mutter,
die gute Frau hatte in dem Ort (der Sohn wohnte ca 300 km entfernt) ein kleines Häuschen,noch komplett eingerichtet
und immer wenn Ihr Sohn Sie besuchte,übernachtete er in dem Haus und schaute nach dem Rechten.
Das ging über jahre so.
Eines Tages passte der Schlüssel nicht mehr zum Haus,er wunderte sich und fuhr erst mal zu seiner Mutter im Altersheim,
dort erzählte im seine Mutter daß ihr gesetzl.bestellter Betreuer (er war neu,der alte war im Ruhestand) Ihr etwas zum unterschreiben vorgelegt habe,
als der Sohn sich den Durchschlag des Schreibens durchgelesen hat,stellte er fest,daß der Betreuer Zugriff auf das Eigentum der Mutter erwirkt hatte
und das Haus zum Verkauf angeboten hat!
Der Sohn wurde nicht gefragt und die Mutter wusste nicht was Sie eigentlich unterschrieben hatte,da Sie fast blind ist.
Da brauchte es jetzt keinen Richter mehr und so etwas ist nicht selten, wie sich im Nachhinein rausgestellt hat!
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lia
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#40
Beitrag
von lia » Samstag 28. April 2012, 15:21
tja also lesen was man unterschreibt!
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nilorac
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#41
Beitrag
von nilorac » Samstag 28. April 2012, 20:44
Daniel hat geschrieben:Ein einfaches Beispiel,
die Geschichte ist wahr und hat sich tatsächlich ereignet.
Ein bekannter von mir ( im Rentenalter) besuchte jeden Monat seine in einem Altersheim liegende Mutter,
die gute Frau hatte in dem Ort (der Sohn wohnte ca 300 km entfernt) ein kleines Häuschen,noch komplett eingerichtet
und immer wenn Ihr Sohn Sie besuchte,übernachtete er in dem Haus und schaute nach dem Rechten.
Das ging über jahre so.
Eines Tages passte der Schlüssel nicht mehr zum Haus,er wunderte sich und fuhr erst mal zu seiner Mutter im Altersheim,
dort erzählte im seine Mutter daß ihr gesetzl.bestellter Betreuer (er war neu,der alte war im Ruhestand) Ihr etwas zum unterschreiben vorgelegt habe,
als der Sohn sich den Durchschlag des Schreibens durchgelesen hat,stellte er fest,daß der Betreuer Zugriff auf das Eigentum der Mutter erwirkt hatte
und das Haus zum Verkauf angeboten hat!
Der Sohn wurde nicht gefragt und die Mutter wusste nicht was Sie eigentlich unterschrieben hatte,da Sie fast blind ist.
Da brauchte es jetzt keinen Richter mehr und so etwas ist nicht selten, wie sich im Nachhinein rausgestellt hat!
Das ist ja der Oberhammer! Weisst Du, ob der Sohn das Ganze wieder rückgängig machen konnte?
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willy
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#42
Beitrag
von willy » Mittwoch 2. Mai 2012, 19:19
Vielleicht ist einer der im Forum vertretenen Rechtsanwälte mal so nett
einen Minniexkurs ins Betreuungsrecht zu unternehmen, da ich nur am Rande meiner beruflichen Tätigkeit damit zu tun habe.
Es werden hier doch einige Begriffe gewaltig durcheinander geschmissen.
Um die Gemüter bis dahin etwas zu beruhigen..
sollte man aus was für Gründen auch immer unter "Betreuung" gestellt werden,
so findet nach einem halben Jahr eine Überprüfung statt
ob dieses noch notwendig ist.
Der Betreuer selbst erhält von dem Gericht eine Bestallungsurkunde
auf der vermerkt für welche Gebiete (Finanzen/Aufenthalt/Gesundheit) er als Betreuer bestellt wird.
Insbesondere muß er über jede finanzielle Transaktion Rechenschaft ablegen und haargenau
dem Gericht alles darlegen.
Als Betreuer zu arbeiten ist wirklich kein Zuckerschlecken...
aber ich kann es machen wie in jedem Beruf
der Eine legt sich mehr ins Zeug als der Andere.
Gruß Willy
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Weissnix
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#43
Beitrag
von Weissnix » Mittwoch 2. Mai 2012, 19:54
Hallo Willy,
so wie du es schilderst, mag es im Gesetz stehen. Die Realität jedoch sieht ganz anders aus. Legt der Betreuer das entsprechende Formblatt, ausgefüllt und unterschrieben vom demnächst zu Betreuenden, beim Amtsgericht vor und ist der Betreuer ein Verwandter, so wie in unserem Falle ich als Sohn, dann wird das Ganze ohne Wenn und Aber und vor allem ohne Nachprüfung vom Amtsrichter abgesegnet. Einschließlich der vollen Kontovollmacht, auch hier wird nichts geprüft.
Ich wurde leider nie überprüft, von keiner Stelle. Hätte ich zwar gerne gehabt, dann hätte sich das Sozi vielleicht weniger bockig bei gewissen Ausgaben für meine Mutter gestellt, die ich so begleichen musste, aber war nicht.
Etwas anders mag der Fall liegen, wenn es um familienfremde Berufsbetreuer geht. Aber bei Heimcontis liegt die Betreuung ja meist bei den Eltern, die doch nur das Beste für ihr Kind wollen (man definiere Beste!).
Bei diesen Menschen wäre ein wenig mehr Aufmerksamkeit seitens des Staates oder auch der Stiftung schon angeraten. Aber bezüglich der Sorgfaltspflicht hat die Stiftung schon sehr frühzeitig (bei Auszahlung der ersten Kapitalentschädigung) kläglich versagt.
Tschüß
Michael
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Beitrag
von Zimmi » Mittwoch 2. Mai 2012, 20:09
Ich kann nur raten eine Patientenverfügung zu machen, damit kann man den Berufsbetreuer umgehen.
Gruss Zimmi
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von Maren » Mittwoch 2. Mai 2012, 20:11
Hallo Willy!
So ist das mit der Großmutter meines GöGa abgelaufen:
Er hatte für fast fünf Jahre die Betreuung erhalten, nachdem die Ärzte im Krankenhaus nach einem Sturz der Meinung waren, dass die alte Frau nicht mehr alleine leben kann.
Jedes Jahr kam ein Brief vom Amtsgericht in MG und er hat über alles Buch führen müssen.
Sicher mag auch nicht jedes AG immer korrekt handeln -ebensowenig, wie die lieben Verwandten ......
Schöne Grüße
Maren
Tschüssi 😎 Maren
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