Leistungen sollen pauschal gewährt werden
Contergan-Geschädigte sollen Leistungen für spezifische Bedarfe künftig pauschal entsprechend der Schwere der Schädigung erhalten. Das bisherige Verfahren hatte sich als schwer handhabbar erwiesen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett gebilligt hat.
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