****PRESSE NOVEMBER 09****

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Daniel

****PRESSE NOVEMBER 09****

#1

Beitrag von Daniel » Dienstag 3. November 2009, 19:01

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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Dienstag 3. November 2009, 19:09

Da es ein Riesenbericht ist,bei dem 99% nichts mit Contergan zu tun hat,habe ich nur das ,"normalgroß" und Fett markiert was "unsere Contis" in Östereich betrifft.
Wer den ganzen Bericht lesen möchte,einfach am Ende den Beitrages auf "Quelle" klicken.Danke



Logo des Aussenders: Parlamentsdirektion
Stöger: Österreich ist bezüglich Schweinegrippe gut aufgestellt Umfangreiche Tagesordnung im Gesundheitsausschuss =

Wien (PK) - Heute Nachmittag fand eine Sitzung des
Gesundheitsausschusses statt, in der eine umfangreiche Tagesordnung
behandelt wurde. Eingangs nahm der zuständige Bundesminister Alois
Stöger auch zur aktuellen Influenza-Pandemie Stellung und meinte,
dass Österreich sehr gut aufgestellt sei. Es ist für die gesamte
Bevölkerung vorgesorgt. Es gebe keinen Grund für eine Panik, die neue
Grippe werde aber sehr ernst genommen, unterstrich er.

Einstimmig angenommen wurden zwei Regierungsvorlagen, die einerseits
die Anpassung der Regelungen für die Pflegehilfe an die Erfordernisse
des Berufsalltags und andererseits Klarstellungen im Kranken- und
Kuranstaltengesetz zum Inhalt hatten. Weiters befassten sich die
Ausschussmitglieder mit zahlreichen Anträgen der Opposition, die
unter anderem die Durchführung einer Machbarkeitsstudie über ein Case
Management (FPÖ), die sozial gerechte Staffelung der Selbstbehalte
(FPÖ), die Abschaffung der Krankenhaus-Selbstbehalte für Kinder
(BZÖ), die Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (FPÖ und
BZÖ), die Pränataldiagnostik (FPÖ und BZÖ), Gesundheitsprogramme
(Grüne und BZÖ), eine österreichweite Arzneimittel-Hotline für Blinde
(FPÖ), die Verbesserung des Tierschutzes in verschiedenen Bereichen
sowie die Entschädigung von Contergan-Opfern (BZÖ und Grüne)
zum Inhalt hatten.

Bundesminister Alois Stöger informierte darüber, dass die neue
Grippe, die schon zu zahlreichen Todesfällen in Europa geführt habe,
vor allem jüngere Menschen betreffe und Personen, die vorher nicht
krank waren. Per 1.11.2009 wurden in Österreich 528 Fälle
registriert, wobei die Zahl in letzter Zeit deutlich zugenommen habe.
Auffällig sei, dass vor allem jüngere Männer zwischen 19 und 29
Jahren sowie zwischen 30 und 39 Jahren betroffen sind. Es wurden
bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt, führte der Ressortchef weiter
aus, etwa die Finanzierung der Impfaktion, die Bereitstellung von
Impfstoffen für die gesamte Bevölkerung, die Verteilung von
Informationsmaterial sowie die Bereitstellung von Pandemie-
Schutzmasken. Für die ab 8. November beginnende Impfaktion kommen
zunächst die Risikogruppen in Frage, also Personen ab dem 6.
Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere (ab der 15.
Schwangerschaftswoche) und Betreuungspersonen von Kindern mit
Grunderkrankungen. Grundsätzlich könne sich jedoch jeder
Österreicher, der sich vor der neuen Influenza des Typs A/H1N1
("Schweinegrippe") schützen will, impfen lassen.

Neue gesetzliche Vorschriften für die Pflegehilfe

Ziel der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
(GuKG-Novelle 2009) ist die Anpassung der Regelung über die Aufsicht
für die Pflegehilfe an die Erfordernisse des Pflegealltags sowie die
Festschreibung einer quantifizierten Fortbildungsverpflichtung auch
für die Pflegehilfe. Die Regierungsvorlage soll vor allem eine
gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tätigkeiten der
Pflegehilfe im Einzelfall mit begleitender, in regelmäßigen
Intervallen auszuübender Kontrolle bei Vorliegen bestimmter
Rahmenbedingungen schaffen. Weiters werden einige sich aus der
Vollziehung ergebende Probleme im Bereich der Sonderausbildungen
einer Lösung zugeführt. Schließlich erfolgen Anpassungen an das
Gemeinschaftsrecht sowie einige sprachliche und legistische
Klarstellungen und Bereinigungen.

Durch einen S-V-Abänderungsantrag wird die Möglichkeit geschaffen,
dass Betreuungskräfte im Behindertenbereich (insbesondere im Bereich
des betreuten Wohnens), die keine gesamte Ausbildung in einem
Sozialbetreuungsberuf absolviert haben, unter bestimmten
Voraussetzungen (Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungsmoduls)
unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung durchführen
können. - Die Novelle, die von allen Fraktionen positiv bewertet
wurde, wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig
angenommen.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat dafür ein, einen Lehrberuf für
den Pflegebereich einzuführen wie dies bereits in der Schweiz der
Fall ist. Abgeordnete Ursula Haubner (B) vermisste ein Gesamtkonzept
für die Pflege.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) wies darauf hin, dass die Mortalität
bei der Schweinegrippe unter jener der normalen Influenza liege.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) wies darauf hin, dass im Internet
unzählige Gerüchte bezüglich der Schweinegrippe (z.B. hinsichtlich
der Rolle der Pharmaindustrie) im Umlauf sind, denen das Ministerium
entschieden entgegentreten müsste.

Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten

Durch eine einstimmig beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über
Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) kommt es zu verschiedenen
Anpassungen und Klarstellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit
dem derzeitigen "Arztbrief", mit der berufsrechtlichen Trennung der
Ärzte und Zahnärzte und der Berücksichtigung des neuen Sonderfaches
Kinder- und Jugendpsychiatrie. Weiters wird darauf hingewiesen, dass
auch die Beurteilung von Pflegestudien, neuen Pflegekonzepten und
Pflegemethoden sowie von angewandter medizinischer Forschung am
Menschen eine Aufgabe der Ethikkommission ist. In einem S-V-
Abänderungsantrag wird u.a. klargestellt, dass der Terminus
"angewandte medizinische Forschung" die Beurteilung nicht-
interventioneller Studien einschließt. Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass im Hinblick auf die Mitglieder der
Ethikkommissionen gegebenenfalls auch andere Befangenheitsgründe zum
Tragen kommen.

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wurden noch drei
Oppositionsanträge behandelt: So wurde zunächst der
Gesundheitsminister von der FPÖ aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie
für die Realisierung eines flächendeckenden "Case Managements" im
österreichischen Gesundheitswesen in Auftrag zu geben. Durch ein
funktionierendes Entlassungsmanagement könnte für die koordinierte,
bedarfs- und bedürfnisorientierte Entlassung der Patienten gesorgt
werden.

Eine weitere Forderung der Freiheitlichen betraf die Umsetzung einer
sozial gerechten Staffelung der Selbstbehalte. Es gehe nicht an, dass
ein bestimmter Teil der Bevölkerung vom Zugang zu gesundheitlichen
Leistungen ausgeschlossen ist bzw. gezwungen wird, sich im Ausland
behandeln zu lassen, meinte F-Abgeordneter Andreas Karlsböck. Für
eine Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre
trat wiederum BZÖ-Mandatar Wolfgang Spadiut ein.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V) bezeichnete die Selbstbehalte as
"notwendiges Übel". Wenn man für die totale Abschaffung eintrete,
dann müsse man auch sagen, wie man das - gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten - finanzieren wolle. Auch Abgeordneter Robert
Lugar (B) hielt eine Abschaffung aller Selbstbehalte für nicht
sinnvoll, da man sich das nicht leisten könne. Abgeordneter Erwin
Kaipel (S) wies darauf hin, dass die SPÖ die Selbstbehalte nie als
vernünftiges Steuerungsinstrument angesehen hat. Eine generelle und
vernünftige Diskussion darüber halte er für sinnvoll.

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) gab zu bedenken, dass bei der
Mitaufnahme von Eltern, deren Kinder im Spital liegen, erhebliche
Selbstbehalte anfallen, die sich nicht alle leisten können.
Erheblichen Handlungsbedarf sah er auch bezüglich der Rehab-
Einrichtungen von Kindern.

Abgeordneter Johann Hechtl (S) erachtete das bestehende Case
Management in Österreichs Spitälern für ausreichend und trat daher
für eine Ablehnung des entsprechenden FPÖ-Antrags ein.

Bundesminister Alois Stöger informierte darüber, dass in den
Ethikkommissionen Vertreter von neun Berufsgruppen sitzen, u.a.
Ärzte, Pharmazeuten sowie Vertreter des Pflegedienstes, von
Patienten- und von Behindertenorganisationen. Nicht richtig sei, dass
es gar keine Angebote bezüglich der Rehabilitation von Kindern gebe;
eine Ausweitung sei jedoch notwendig. Was die Selbstbehalte angeht,
so habe er bereits bei seinem Amtsantritt gesagt, dass er froh sei
über jeden Selbstbehalt, den man nicht mehr haben müsse. Generell
könne man jedoch sagen, dass Österreich zu den Ländern mit dem besten
Zugang hochwertigen Gesundheitsleistungen für alle Menschen gehöre.

Bei der Abstimmung wurde der F-Entschließungsantrag bezüglich der
Durchführung einer Machbarkeitsstudie über ein Case Management
abgelehnt; die beiden anderen Anträge wurden mit S-V-Mehrheit
vertagt.

FPÖ und BZÖ: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Pränataldiagnostik

Für eine Wiedereinführung der finanziellen Zuwendungen für die
Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche
Vorschuluntersuchungen trat die FPÖ in einem Entschließungsantrag
ein. - Dieser Antrag wurde dem Familienausschuss zugewiesen.

Außerdem plädierten die freiheitlichen Mandatare für eine Ausweitung
der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr. Dadurch
bestünde nach Ansicht von F-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein
die Möglichkeit, dass Anzeichen von Kindesmisshandlungen früher
entdeckt werden. Um auf die Eltern auch einen gewissen Druck zur
Durchführung solcher Untersuchungen auszuüben, sollte bei
Nichtdurchführung solcher Untersuchungen die Familienbeihilfe
reduziert werden.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) räumte ein, dass man sehr wohl über
eine Ausweitung der Untersuchungen diskutieren könne. Die Androhung
von Sanktionen sei aber völlig sinnlos, weil sich davon Personen, die
Kinder misshandeln, wohl kaum abschrecken lassen.

Vertagt wurde sodann ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem der
Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, eine
Hebammenberatung und -betreuung im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-
Programms vorzusehen. 15 bis 20 % der Frauen hätten aufgrund von
psychosozialen Vorbelastungen, finanziellen, partnerschaftlichen oder
seelischen Krisen nicht die Chance, das Ereignis der Geburt als
beglückend erleben zu können, gibt Abgeordnete Ursula Haubner zu
bedenken. - Abgeordnete Renate Csörgits (S) befürwortete eine
Vertagung des Antrags, da bereits eine Mutter-Kind-Pass-Kommission im
Ministerium eingerichtet wurde, die zurzeit die bisherigen Leistungen
evaluiert und über eine Weiterentwicklung berät. Abgeordneter Kurt
Grünewald unterstützte den BZÖ-Antrag, da Hebammen eine sehr wichtige
Rolle bei der Geburtsvorbereitung spielen.

Bundesminister Alois Stöger bezeichnete das Mutter-Kind-Pass-Programm
als eine sehr wichtige und zentrale Maßnahme im Rahmen der
Schwangerenbetreuung, die einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion
der Kindersterblichkeit geleistet hat. Er habe bereits eine Studie in
Auftrag gegeben, die die Wirksamkeit des Mutter-Kind-Pass-Programms
untersuchen soll und deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung des
Angebots einbezogen werden. Konkrete Ergebnisse werden in etwa einem
halben Jahr vorliegen, kündigte er an.

Abgelehnt wurden schließlich zwei Entschließungsanträge des BZÖ sowie
der Freiheitlichen. Die BZÖ-Abgeordneten Wolfgang Spadiut und Ursula
Haubner sprachen sich für die Aufnahme des so genannten "Combined
Tests" in das - unentgeltliche - Untersuchungsprogramm des Mutter-
Kind-Passes aus. Ihrer Meinung nach stelle der "Combined-Test" das
derzeit genaueste Verfahren (im frühestmöglichen Stadium der 11.
Schwangerschaftswoche) dar, um Hinweise auf Fehlbildungen bei den
chromosomalen Erbanlagen eines Fetus zu bekommen. Ebenfalls keine
Zustimmung fand die Forderung der Freiheitlichen, klare Regelungen
für die pränatal-diagnostische Schwangerenbetreuung nach dem neuesten
Wissensstand zu schaffen. Der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-
Jenewein (F) war es vor allem ein Anliegen, eine verpflichtende
Beratung vor der Durchführung solcher Untersuchungen vorzuschreiben,
die u.a. auch darüber informiert, dass bei ethischen Vorbehalten die
Untersuchung abgelehnt werden kann. - Auch Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) wies darauf hin, dass die Mutter-Kind-Pass-Kommission
bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hat und die Ergebnisse abgewartet
werden sollten. Sie war jedoch überzeugt, dass es zu einer Ausweitung
des Leistungsangebots kommen würde. Ablehnend äußerte sie sich
hinsichtlich der Einführung eines generellen Combined Test-
Screenings, zumal dieses Verfahren eine Fehlerrate von 10 % bis 15 %
aufweise und die Frauen nur verunsichern würde.

Konsens über Arzneimittel-Hotline für Blinde

Eine Initiative der FPÖ, in der Abgeordneter Norbert Hofer auf die
Probleme von Blinden mit Beipacktexten von Arzneimitteln aufmerksam
machte, war Ausgangspunkt für eine Fünfparteien-Einigung über die
österreichweite Schaffung einer Arzneimittel-Hotline für Blinde. Der
Gesundheitsminister wird demnach aufgefordert, mit der
Apothekerkammer und dem Verband der Blinden und Sehschwachen in
diesbezügliche Gespräche einzutreten.

Kein Erfolg für weitere Oppositionsanträge

Nicht durchsetzen konnte sich Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G)
mit seinem Antrag betreffend die Erstellung eines Aktionsplans für
gesunde Ernährung und Bewegung, der mehrheitlich abgelehnt wurde.
Gesundheitsminister Alois Stöger kündigte in diesem Zusammenhang aber
die Vorlage eines Nationalen Aktionsplans Ernährung für Jänner 2010
an, der die Wechselwirkung von Gesundheit und Ernährung besonders
berücksichtigen werde und zudem von dem Motto getragen sein soll,
dass die gesündere Wahl die leichtere Wahl bei der Ernährung zu sein
habe.

Das Thema gesunde Ernährung wurde auch vom Abgeordneten Robert Lugar
aufgegriffen, der auf das Problem des Übergewichts bei Kindern
hinwies und vor allem die Eltern in die Pflicht nehmen wollte. Mit
der Initiative seiner Fraktion betreffend Schulgesundheitsprogramm
wird sich der Unterrichtsausschuss auseinandersetzen.

Vertagt wurde hingegen ein Entschließungsantrag des Abgeordneten Kurt
Grünewald (G) betreffend Schaffung eines Gesundheitsförderungs- und
Präventionsgesetzes. Der Minister erinnerte daran, dass ein
entsprechendes Gesetz derzeit in Ausarbeitung sei.


Keine Entscheidung traf der Ausschuss hinsichtlich eines Antrags der
Grünen betreffend Schaffung eines Unterstützungs-Fonds für Contergan-
Geschädigte und einer BZÖ-Initiative auf Entschädigung für Contergan-
Opfer. Minister Alois Stöger erinnerte an laufende Gespräche mit den
betroffenen Firmen über die Zahlung einer Entschädigung und meinte,
errechne mit einem Ergebnis noch in diesem Jahr. Beide Initiativen
wurden daraufhin mehrheitlich vertagt.

Vertagt wurden schließlich auch Anträge der Abgeordneten Christiane
Brunner (G) betreffend Verbesserung der EU-Tierschutzstandards bzw.
betreffend Maßnahmen zum Schutz von Tieren beim Transport, ein
Vorstoß des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B) auf Verstärkung der
Kontrollen der Tiertransporte und Verschärfung der Strafen für
illegale Tiertransporte sowie eine Initiative der FPÖ hinsichtlich
Verbesserung der Haltungsbedingungen für Welpen in Tierhandlungen.

Abgeordnete Anna Höllerer (V) verwies auf entsprechende
Verhandlungen, betonte aber mit Nachdruck, das österreichische
Tiertransportgesetz habe sich bewährt, die Zusammenarbeit mit der
Polizei funktioniere, die Strafen würden ausreichen. Weitere
Verschärfungen würden nur zur Umlenkung der Transporte über das
Ausland führen, wo es weniger strenge Vorschriften gibt.

Abgeordneter Dietmar Keck (S) verwies hinsichtlich des Welpenhandels
auf bestehende Regelungen und sprach das Problem der Praktikabilität
dieser Vorschriften an. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0315 2009-11-03/18:20

031820 Nov 09

NPA0002 1926


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Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Donnerstag 19. November 2009, 18:12

"Ich kann nicht mit den Füßen kochen"
Bottrop, 19.11.2009, Marie-Luise Schmand

Bottrop. Diskussion über Lebenschancen Behinderter in der Martinskirche zeigt auch unterschiedliche Positionen


Professor Theresia Degener hat als Contergan-Geschädigte gelernt, ihr Leben ohne Arme zu meistern. „Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der Behinderung nicht unbedingt mit Leid assoziiert wird”, erklärte sie in der Martinskirche zum Abschluss der Podiumsdiskussion über die Chancen, die unsere Gesellschaft Behinderten für ein menschenwürdiges Leben bietet. Diese Erfahrung, dass Behinderung in den Augen der nicht behinderten Umwelt mit Krankheit und Unzulänglichkeit verbunden ist, hat auch Peter Robens gemacht. „Das Leben geht weiter. Es macht Lust. Auch mit Behinderung”, stellte der Vater fest, dessen Sohn mit dem Down-Syndrom auf die Welt kam. Er begreift Behinderung weniger als Einschränkung denn als Andersartigkeit, und das im positiven Sinn: „Ich kann nicht mit den Füßen kochen.”

Gemeinsam mit seiner Ehefrau Marion schilderte er den Zuhörern in der zur Hälfte gefüllten Martinskirche die Empfindungen der Angehörigen, während Professor Degener nicht nur als Betroffene zu Wort kam. Bei den Vereinten Nationen war sie als Mitglied der deutschen Delegation an der Formulierung der Behindertenrechtskonvention beteiligt, die 2009 auch in Deutschland in Kraft trat. Sie schreibe Behinderten keine Sonderrechte zu, betonte Dr. Degener. Aber Menschenrechte müssten in den Kontext von Behinderungen übertragen werden, damit Behinderte ihre Rechte auf Bildung oder Mobilität durchsetzen könnten. Sonst blieben sie - auch in der Außenwahrnehmung - reduziert auf ihre Behinderung.

„Babys mit Down-Syndrom werden heute kaum noch geboren”, stellte Professor Jochen Vollmann fest, Leiter des Instituts für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin in Bochum. Denn mit Hilfe der Pränataldiagnostik können Behinderungen vor der Geburt erkannt werden. „Viele Eltern entscheiden sich gegen ein behindertes Kind”, erklärte Vollmann. „Ist das unethisch?” Aus seiner Sicht nicht unbedingt. Ethische Fragen könnten nicht durch allgemeingültige Grundsätze, sondern nur in Einzelfall-Entscheidungen gelöst werden.

Auf die Frage von Moderator Jürgen Thebrath nach den Zukunftsperspektiven Behinderter zeigte sich Professor Vollmann pessimistisch, „was die gnadenlosen Anforderungen der Leistungsgesellschaft angeht.” Leistungsmerkmale wie „stark” und „schwach” spielten selbst im helfenden Handeln der Diakonie eine große Rolle, räumte Diakonie-vorstand Johannes Schildmann ein. Die damit verbundene Bewertung steht für ihn im Widerspruch zum Anspruch auf Akzeptanz der Behinderten: „Das krieg ich ehrlicherweise auch nicht aufgelöst.”
quelle

Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Dienstag 24. November 2009, 07:48

kobinet-nachrichten 24.11.2009 - 00:05



Contergan-Opfer verweigert Steuerzahlung


Norderstedt (kobinet) Rechtsanwalt Otmar Korte, Jahrgang 1961 und contergangeschädigt, verheiratet, zwei Kinder, verweigert die Steuerzahlung und klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Steuerbefreiung. Korte hat sein Leben trotz der pränatalen schweren Körperschädigung privat wie beruflich gemeistert. Er bezieht vom Staat keine Zuschüsse oder Sozialleistungen. Er bezieht keine Leistungen vom Staat, will aber auch nicht, dass dieser von ihm Steuern erhält.

"Rechtsanwalt Korte hat es trotz aller Widrigkeiten in Ausbildung und Beruf geschafft, für seine Familie und sich eine Existenzgrundlage zu schaffen. Hilfe vom Staat erhielt er nicht, trotz seines schweren Körperschadens, den der Staat mitverschuldet hat", wird in der kobinet übermittelten Pressemitteilung hervorgehoben. "Wenn der Staat von mir Steuern fordert, handelt er gegen meine Menschenwürde", so Korte. "Ich soll meinen Schädiger, der mir zusätzlich auch noch meine Rechte genommen hat, bezahlen, obwohl ich ihn durch meinen persönlichen Einsatz von Sozialleistungszahlungen an mich freihalte. Perfider geht´s nicht."

Da Korte in den letzten Monaten keine Steuern mehr gezahlt hat, ist ihm nun vom Finanzamt die Vollstreckung angedroht worden. Auch eine Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung kam für den Sachbearbeiter nicht in Frage. Nur zur Vermeidung weiterer Nachteile in seinem Beruf als Rechtsanwalt hat sich Korte "den Vollstreckungsattacken des Finanzamtes" teilweise ergeben.

"Auf höchster Ebene wurden wir damals unserer Ansprüche enteignet, dafür wird heute auf unterster Ebene ohne Rücksicht vollstreckt", beschwert sich Korte. Er kenne einen Fall, in dem das Finanzamt gegen ein Contergan-Opfer sogar Insolvenz beantragt hat. Andere haben Steuerschulden bezahlt, indem sie ihre Rente aus der Stiftung an den Staat zurückgeführt haben. Das sei menschenverachtend. Es bleibe abzuwarten, wie das Gericht die Angelegenheit beurteilt. Möglicherweise könne die Rechtsfrage auch erst auf europäischer Ebene geklärt werden. sch


quelle

Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Dienstag 24. November 2009, 08:02

PRESSEMITTEILUNG

Contergan-Opfer verweigert Steuerzahlung


Der 48-jährige Rechtsanwalt Otmar Korte aus Norderstedt fühlt sich als Contergan-Opfer nicht nur enteignet und in seiner Menschenwürde verletzt; er gibt der Bundesrepublik Deutschland auch eine erhebliche Mitschuld an seiner Behinderung. Deshalb verweigert er die Steuerzahlung. Jetzt muß das Finanzgericht in Schleswig-Holstein entscheiden.



Norderstedt - Rechtsanwalt Otmar Korte, Jahrgang 1961 und contergangeschädigt, verheiratet, zwei Kinder, verweigert die Steuerzahlung und klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Steuerbefreiung. Korte hat sein Leben trotz der pränatalen schweren Körperschädigung privat wie beruflich gemeistert. Er bezieht vom Staat keine Zuschüsse oder Sozialleistungen. Er bezieht keine Leistungen vom Staat, will aber auch nicht, daß dieser von ihm Steuern erhält.

Durch Contergan wurden Ende der fünfziger/Anfang der sechziger Jahre ca. 10.000 mißgebildete Kinder allein in Deutschland geboren. Diese Kinder wurden damals Mißgeburten genannt. Eines davon ist der heutige Fachanwalt für Arbeitsrecht Otmar Korte. Nach einem jahrelangen Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Herstellers von Contergan wurde dieses mangels „öffentlichen Interesses“ eingestellt. Die Ansprüche der geschädigten Kinder wurden durch ein umstrittenes Einzelfallgesetz in eine Stiftung überführt, aus der heute Rentenzahlungen an die Opfer erbracht werden. Ansprüche gegen den Schädiger, die Grünenthal GmbH in Stolberg, wurden durch das Gesetz ausgeschlossen. Die deutschen Contergan-Opfer erhalten wesentlich niedrigere Zahlungen als Opfer in anderen Ländern. So liegt die deutsche Höchstrente bei € 1.090.- pro Monat, aber das erst seit Mitte 2008, nachdem der Contergan-Film im November 2008 ausgestrahlt worden war. Vorher lag die Höchstrente bei € 545.-. Selbst in Italien beträgt die Rente € 3.950.-. Deutsche Contergan-Opfer werden von anderen Sozialgesetzen ausgeschlossen. Sie werden in einigen Fällen sogar deutlich schlechter gestellt als andere Opfer; seien es unschuldige Opfer Dritter oder sogar Opfer aus militärischen Einsätzen. Auch für politisch Verfolgte in der DDR gibt es eine Sonderrente von € 250.- monatlich. Dafür muß das SED-Opfer mindestens sechs Monate inhaftiert gewesen sein. Sonstige Schäden sind nicht notwendig.

Die Bundesrepublik zahlt für alle möglichen Geschädigten. Selbst für Opfer von Naturkatastrophen werden Spendengeld und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Für die Opfer ihrer eigenen Fehler will die Bundesrepublik jedoch nicht aufkommen. Dabei steht fest, daß mehr als die Hälfte der Contergan-Schädigungen vermieden worden wären, wäre die Bundesrepublik damals ihren staatlichen Verpflichtungen, für die sie Steuern einzieht, nachgekommen. Erste Schadensfälle hätte sie als Warnung nehmen müssen. Dann müßte der Kläger, der im August 1961 geboren wurde, heute nicht als Krüppel leben.

Als die Schäden jedoch eingetreten waren, wurde die Stiftungslösung gefunden, um eine Haftung der Bundesrepublik zu vermeiden und den Hersteller von der Haftung zu befreien. Die Contergan-Kinder wurden ihrer Schadensersatzansprüche gegen den die Chemie Grünenthal enteignet. Alle Ansprüche sollten sich nur noch gegen die Stiftung richten. Ein Sonderfonds für die Contergan-Kinder, wie seinerzeit von der SPD gefordert, wurde nicht eingerichtet. Die Contergan-Opfer wurden in ihrer Bedürftigkeit an die Sozialämter verwiesen, womit sich der Staat aus seiner Haftung entzog. Die schwerstgeschädigten und wehrlosen Contergan-Opfer wurden zum Spielball der Interessen der Chemie Grünenthal und des Staates.

Rechtsanwalt Korte hat es trotz aller Widrigkeiten in Ausbildung und Beruf geschafft, für seine Familie und sich eine Existenzgrundlage zu schaffen. Hilfe vom Staat erhielt er nicht, trotz seines schweren Körperschadens, den der Staat mitverschuldet hat. „Wenn der Staat von mir Steuern fordert, handelt er gegen meine Menschenwürde“, so Korte. „Ich soll meinen Schädiger, der mir zusätzlich auch noch meine Rechte genommen hat, bezahlen, obwohl ich ihn durch meinen persönlichen Einsatz von Sozialleistungszahlungen an mich freihalte. Perfider geht´s nicht.“

Da Korte in den letzten Monaten keine Steuern mehr gezahlt hat, ist ihm nun von Finanzamt im sonst so beschaulichen Bad Segeberg die Vollstreckung angedroht worden. Auch eine Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung kam für den Sachbearbeiter nicht in Frage. Nur zur Vermeidung weiterer Nachteile in seinem Beruf als Rechtsanwalt hat sich Korte den Vollstreckungsattacken des Finanzamtes teilweise ergeben.

„Auf höchster Ebene wurden wir damals unserer Ansprüche enteignet, dafür wird heute auf unterster Ebene ohne Rücksicht vollstreckt“, beschwert sich Korte. Er kenne einen Fall, in dem das Finanzamt gegen ein Contergan-Opfer sogar Insolvenz beantragt hat. Andere haben Steuerschulden bezahlt, indem sie ihre Rente aus der Stiftung an den Staat zurückgeführt haben. Das sei menschenverachtend. Es bleibe abzuwarten, wie das Gericht die Angelegenheit beurteilt. Möglicherweise könne die Rechtsfrage auch erst auf europäischer Ebene geklärt werden.

Derzeit ist die Sache anhängig beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht in Kiel.


Pressekontakt:

Rechtsanwalt Otmar Korte
Niendorfer Str. 143
22848 Norderstedt
Tel.: 040/52884444
Fax.:040/52884445
e-mail: ra@korte-rechtsanwalt.de
www.korte-rechtsanwalt.de

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Dienstag 24. November 2009, 08:11

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Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Dienstag 24. November 2009, 18:06

David gegen Goliath: Royal Bank of Scotland muss Filiale umbauen

Der Fall erinnert an die Geschichte von David gegen Goliath: Der 18-jährige Rollstuhlfahrer David Allan aus Sheffield hat eine der größten britischen Banken verklagt, weil die Filiale in seinem Heimatort für ihn nicht zugänglich ist.


Der Fall erinnert an die Geschichte von David gegen Goliath: Der 18-jährige Rollstuhlfahrer David Allan aus Sheffield hat eine der größten britischen Banken verklagt, weil die Filiale in seinem Heimatort für ihn nicht zugänglich ist.

Ein britisches Gericht bestätigte nun auch in zweiter Instanz, dass die Bank die Filiale für rund 200.000 Pfund (etwa 220.000 Euro) umbauen muss, obwohl das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Drei Richter haben entschieden, dass die Bank den Bedürfnissen des 18-jährigen Studenten nicht nachgekommen sei und ihm zusätzlich einen Schadenersatz von 6500 Pfund (etwa 7200 Euro) zugesprochen. Außerdem muss die Bank seine Anwaltskosten ersetzen sowie die Kosten des Verfahrens tragen. (siehe auch)

David Allan hat Muskeldystrophie und ist deshalb in einem Elektrorollstuhl unterwegs. Seit seinem 10. Geburtstag hat er ein Konto bei der Bank. Damals konnte er noch laufen.

Das Verfahren gilt als Testfall, wie weit das britische Antidiskriminierungsgesetz (Disability Discrimination Act) greift. Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass Geschäfte und Serviceanbieter angemessene Anpassungen ("reasonable adjustments") vornehmen müssen, um die Bedürfnisse ihrer behinderten Kunden zu berücksichtigen.

Die Bank hatte im Verfahren darauf verwiesen, dass David Allan eine weiter entfernte Filiale sowie Telefon- und Internetbanking nutzen könne. Der Student aber bestand darauf, auch die Dienstleistungen der Filiale nutzen zu können. Das ist umso verständlicher, wenn man weiß, dass beispielsweise Schecks noch gängiges Zahlungsmittel in Großbritannien sind, die in der Filiale eingezahlt werden müssen. Das Gericht hat ein Berufungsverfahren ausgeschlossen.

Das Urteil ist somit bindend und wird wohl Einfluss auf andere Banken und Geschäftsbereiche in Großbritannien haben.

Quelle

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Danke an @ Weissnix,von ihm kam der Hinweis ,zu diesem Pressebericht.

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Freitag 27. November 2009, 08:11

Finanzgericht Schleswig-Holstein
Contergan-Opfer fordert Steuerbefreiung
Von Geneviève Wood 27. November 2009, 06:00 Uhr

Norderstedt. Otmar Korte aus Norderstedt möchte keine Steuern mehr zahlen und klagt vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein in Kiel auf Steuerbefreiung. Denn Otmar Korte fühlt sich als Contergan-Opfer nicht nur in seiner Menschenwürde verletzt - er gibt der Bundesrepublik auch eine Mitschuld an seiner Behinderung, daran dass er ohne richtige Arme zur Welt gekommen ist.

"Meine Contergan-Schädigung wäre nicht eingetreten, wenn der Staat seiner Fürsorgepflicht nachgekommen wäre", sagt der 48-Jährige. Denn: "Mehr als die Hälfte der Contergan-Schädigungen wären vermieden worden, wenn die Bundesrepublik damals ihren staatlichen Verpflichtungen nachgekommen wäre.

Erste Schadensfälle hätte sie als Warnung nehmen müssen." Bevor Korte im August 1961 auf die Welt gekommen war, hatte seine Mutter das rezeptfreie Schlafmittel Contergan des Pharmakonzerns Grünenthal eingekommen. Korte ist einer von 2500 noch lebenden Contergan-Geschädigten in Deutschland.

Trotz seiner Behinderung ist er selbstständig geblieben: Er hat geheiratet, ist Anwalt geworden und Vater von zwei Kindern. Er bezieht keine Zuschüsse vom Staat, keine Sozialleistungen. Korte will aber auch nicht, dass dieser von ihm Steuern erhält. Seit eineinhalb Jahren zahlt er keine Einkommensteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag. Lediglich die gewerbliche Umsatzsteuer zahlt er. Das Finanzamt Bad Segeberg hat die Vollstreckung angedroht. Korte: "Nur um weitere Nachteile in meinem Beruf als Rechtsanwalt zu vermeiden, habe ich inzwischen zweimal 5000 Euro gezahlt."

Auf mehr als 70 Seiten begründet er seine Klage. Nun muss das Finanzgericht in Kiel darüber entscheiden. Korte: "Möglicherweise kann die Rechtsfrage erst auf europäischer Ebene geklärt werden."

quelle

Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Montag 30. November 2009, 08:16

Schlagzeug ist größtes Hobby
Tilmann Kleinau ist Opfer von Contergan




Stuttgart. Ein Mann geht seinen Weg - auch ohne Beine: Tilmann Kleinau kam 1961 mit missgebildeten Armen und Beinen zur Welt. Der Literaturwissenschaftler hat ein Buch über sein Leben geschrieben.

Es ist ein fast normaler Tag: 8 Uhr aufstehen, waschen, frühstücken, am Schreibtisch arbeiten, Mittag essen, wieder Arbeiten - dennoch ist bei Tilmann Kleinau vieles anders: Er kam am 21. Juli 1961 als sogenanntes Contergan-Kind mit kurzen, missgebildeten Armen und Beinen zur Welt.

"Wollen Sie es überhaupt sehen?" Diese Frage stellte am 21. Juli 1961 in München ein Arzt der frischgebackenen Mutter. Mit "es" meinte der Doktor das Kind, das er gerade per Kaiserschnitt entbunden hatte. Als vor 50 Jahren Contergan auf den Markt kam, schluckten es viele schwangere Frauen - und brachten Kinder mit Fehlbildungen zur Welt. Auch Tilmann Kleinau war eines dieser Kinder. "Ich wurde notgetauft", erzählt er. Man konnte sich nicht vorstellen, dass ein äußerlich so schwer geschädigtes Kind länger als ein paar Wochen leben würde. Aber Tilmann Kleinau lebt. Er wuchs bei seinen Eltern auf, ging sowohl in einen Kindergarten für Körperbehinderte als auch in einen normalen Kindergarten. Er machte Abitur an einem integrativen Gymnasium und studierte schließlich in Regensburg, der einzigen rollstuhlgerechten Uni in Deutschland. Heute lebt der 48-Jährige als freier Übersetzer für Agenturen und Verlage aus dem In- und Ausland in Stuttgart, spielt Schlagzeug in einer Amateur-Rockband, reist leidenschaftlich gerne, engagiert sich ehrenamtlich in der Behindertenarbeit und führt ein integriertes und erfülltes Leben - dank Rund-um-die-Uhr-Assistenz. Er ist auf Betreuung in seiner Mietwohnung im Erdgeschoss angewiesen, vieles kann er nicht alleine bewältigen: Zähneputzen, Waschen und Kochen zum Beispiel. Essen, telefonieren, auf dem Computer schreiben - das kann er alleine. "Ich telefoniere gerne", sagt Kleinau lachend. Muss er auch, wenn er von zu Hause aus arbeitet. Sein Telefonhöhrer ist aber es etwas dicker als gewöhnlich. "Damit er mir nicht so einfach wegrutscht."

Als Kleinau seinen Doktor in Sprach- und Literaturwissenschaften erlangt hatte, fühlte er eine große Zufriedenheit und einen gewissen Stolz. "Als viel schwerwiegender sah ich dann allerdings die Berufschancen an. Das habe ich als ein viel größeres Handicap empfunden als meine Behinderung", sagt Kleinau. Dennoch hat er immer seine Ziele verfolgt. Eines davon war die Erfüllung eines besonderen Traumes: Schlagzeuger werden. Er spielt seit seiner Jugend und tritt mit seiner Rockband "Crosslane" regelmäßig auf. "Schlagzeuger wäre ich sowieso geworden", sagt Kleinau überzeugt. Mehrere Menschen waren daran beteiligt, dass er diesen Traum ausleben kann, "denn es musste ja erst mal ein Schlagzeug handwerklich so umgebaut werden, dass ich es bedienen kann".

Reisen gehört ebenfalls zu Kleinaus größten Leidenschaften - oft natürlich sei dies mit viel Aufwand verbunden. Im Jahr 1996 war Kleinau mit seinem Betreuer fünf Wochen in Australien. Von eindrucksvollen Erlebnissen im Nationalpark, in dem er einen Koala-Bären auf den Arm nehmen durfte, oder von einem Besuch in einem Museum eines Haifischjägers erzählt er mit leuchtenden Augen. "Hindernisse gab es viel weniger als ich befürchtet hatte", sagt er. Die Menschen seien wahnsinnig offen, zuvorkommend, hilfsbereit und die Infrastruktur sei gut gewesen. In vielen europäischen Ländern gebe es viel mehr Probleme: "In Paris beispielsweise kann ich nicht mit der Metro fahren, mir bleibt nur der Bus oder das Taxi." Zudem seien die Bordsteine zu hoch. Viele Länder wie Kanada oder Amerika hat Kleinau schon erkundet, Länder, deren Sprachen er studiert hat. "Aber ich habe Blut geleckt, und werde auch weiter reisen. Asien und Afrika möchte ich auch noch erleben." Und seit Sommer vergangenen Jahres hat Tilmann Kleinau auch eine feste Beziehung mit einer Frau. Allerdings "nur" eine Art Wochenendbeziehung. "Jeder führt sein Leben. Wir sehen uns ein- bis zweimal die Woche."

Tilmann Kleinau bekommt 1116 Euro Contergan-Rente im Monat, aus einer Stiftung die eigens für Contergan-Opfer gegründet wurde. Im Jahre 1970, kurz bevor der Prozess gegen die Hersteller-Firma Grünenthal wegen Verjährung zu platzen drohte, einigten sich Kläger und Beklagte auf eine Einstellung des Verfahrens wegen "geringfügiger Schuld" und wegen "geringfügigen Interesses für die Bundesrepublik Deutschland".

Über sein Leben hat Tilmann Kleinau das Buch "Ich schlag mich schon durch" geschrieben.

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