Pflegeheim-Contirente ?

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Maren
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Re: Pflegeheim-Contirente ?

#16

Beitrag von Maren » Montag 2. Mai 2011, 18:12

In den 70gern hatte der damalige BV-Vorstand unter H-H. Schleifenbaum schon versucht, für uns einen ähnlichen Status wie den der Kriegsopfer/-versehrten auszuhandeln. Leider konnte diese gute Idee nicht umgesetzt werden......

Ciao
Maren
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

Lenni
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#17

Beitrag von Lenni » Montag 2. Mai 2011, 18:20

Hallo Zimmi,

Ansprüche nach dem Kriegsopferfürsorgerecht sind sogar besser abgesichert, als wir es mit unserem Contergan-Stiftungsgesetz haben.

Wenn Du es vielleicht auch nicht weißt, und immer alles und jedes anzweifeln magst, tue es.

An den Rechtsfolgen kommt man aber leider nicht vorbei.

Gruß
Elke

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sita1
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#18

Beitrag von sita1 » Montag 2. Mai 2011, 18:26

Hallo Zimmi,

irgendwie verstehe ich nicht genau, was Du meinst mit:

"Leider sind eure Beiträge immer irgendwelche Einwürfe, ohne das ihr darauf näher eingeht.

Ich warte z.B. auch noch auf die Begründung der Ablehnung von Andreas Meyers Antrag auf die Aufstockung mit den englischen Spezialisten."

Wenn Du mal wieder "Beweise" haben möchtest bzgl meiner Beiträge (hier letzter), kann ich Dir gerne einen Einblick gewähren, wenn unbedingt dringend notwendig, da es konkretisiert u. a. mein Fall bzgl. "Wohnverhältnisse" betrifft (wegen Datenschutz etc.)!
Habe bitte Verständnis, dass leider nicht ALLES konkretisiert werden kann und dann ALLES öffentlich zu "beweisen".

Außerdem muß eine Mitteilung (Meinung) nicht unbedingt zwingend auf z.B. "Begründungen" näher eingehen.
Abgesehen davon könntest Du ja z.B. selber recherchieren, wenn es denn Dir so wichtig erscheint anstatt "nur mal abwarten"....
So hätte es den Vorteil, dass Du dann ALLE notwendigen "Beweise" hast...

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Weissnix
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#19

Beitrag von Weissnix » Montag 2. Mai 2011, 19:19

Frank62 hat geschrieben:Was wäre wenn ich jetzt plötzlich aus welchen gründen auch immer ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen (Heim) müsste.....Wäre da unsere Conterganrente und die Jährliche Sonderzahlungen immer noch unantastbar ? Sprich wäre es immer noch für mich frei verfügbar ?
Wir gehen jetzt auch einfach mal davon aus Eltern sind nicht mehr und auch keine Geschwister wo der Staat sich Geld holen könnte für die Unterbringung (angespartes Vermögen ist auch nicht vorhanden) . Die gesetzliche Rente mit Zusatzversorgung reicht sicherlich nicht aus um die Kosten zu decken.
Wenn ich jetzt rein von der Logik ausgehe, müssten unsere Zahlungen sicher sein. Einfach aus dem Grund, daß wir auch Hartz IV und Grundsicherung usw. bekommen können. Als ich einst Arbeitslosenhilfe beantragte, wollten die Sachbearbeiter auch komisch werden, aber ich konnte mit Hilfe des Stiftungsgesetzes doch lustiger sein. :wink: Das ich mir damit keine Freunde gemacht hab war allerdings auch zu erwarten.

In solchen Fällen würde ich mir Rechtsbeistand durch die Stiftung oder den BV wünschen. Denn Verwaltungsrecht wird durch keine Rechtsschutzversicherung abgedeckt und Sozialrecht auch nur von wenigen.
Tschüß
Michael

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conti61
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#20

Beitrag von conti61 » Montag 2. Mai 2011, 19:38

Hallo Ihr Lieben,

nach meinen Kenntnisstand zu diesem Thema ist. Die Conti-Rente (Opfergeld) ist generell Anrechnungsfrei was Leistungen nach SGB § IX betreffen. Und auch nur in staat- und kirchlichen Pfegeheime bzw. Einrichtungen (Träger) anwendbar. Aber wenn man in privatisierten Pflegeheime geht, wird erstmal das gesamte Einkommen herangezogen (auch die Conti-Rente) und wenn noch Mehrbedarf besteht wegen Pflege, dann greif die Pflegekasse. Aber wenn die Kosten trotzdem höher sind als das Verfügbare Einkommen mit Pflegekasse hergibt, ist man doch quasi gezwungen eine Staat- bzw. Kirchliche Einrichtung vor zu ziehen. Den die Kostensätze der nicht privatisierten Einrichtungen liegen zwischen 1800.-- bis ca 3500,-- €. Die Privaten liegen weit über den Kostensatz der 3500,00 €.

Das hat mein ein Bekannter erzählt, der mit der Materie beruflich zu tun hat.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

Liebe Grüße

Conti61 :wink: :D

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#21

Beitrag von Helga1 » Montag 2. Mai 2011, 21:53

Lieber Zimmi, wie froh wäre ich, wenn Sie recht hätten. Jedoch der beschriebene Fall ist authentisch. Ich meine, es wären zu diesem Zeitpunkt noch andere Geschädigte im Reservat gewesen . Während des Hungerstreiks wurde sehr oft bestätigt, dass Geschädigte zu Leistungen herangezogen werden, von denen ich der festen Ansicht war, dass diese gemäß "Lex Contergan" vom Staat getragen werden müssten. Sicherlich können Sie hier eine sympathische Klarheit schaffen.(mit Aktenzeichen und einem Laien verständlichen Text.) Leider habe ich den Beitrag von Johannes nicht verstanden - den ich hier noch extra grüße. Freundlichen Gruß von helga1

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#22

Beitrag von igel1 » Dienstag 3. Mai 2011, 09:10

conti61 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

nach meinen Kenntnisstand zu diesem Thema ist. Die Conti-Rente (Opfergeld) ist generell Anrechnungsfrei was Leistungen nach SGB § IX betreffen. Und auch nur in staat- und kirchlichen Pfegeheime bzw. Einrichtungen (Träger) anwendbar. Aber wenn man in privatisierten Pflegeheime geht, wird erstmal das gesamte Einkommen herangezogen (auch die Conti-Rente) und wenn noch Mehrbedarf besteht wegen Pflege, dann greif die Pflegekasse. Aber wenn die Kosten trotzdem höher sind als das Verfügbare Einkommen mit Pflegekasse hergibt, ist man doch quasi gezwungen eine Staat- bzw. Kirchliche Einrichtung vor zu ziehen. Den die Kostensätze der nicht privatisierten Einrichtungen liegen zwischen 1800.-- bis ca 3500,-- €. Die Privaten liegen weit über den Kostensatz der 3500,00 €.

Das hat mein ein Bekannter erzählt, der mit der Materie beruflich zu tun hat.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit.

Liebe Grüße

Conti61 :wink: :D

Conti61

Kirchliche Pflegeheime sind auch Privat. Denn die Verträge die man dort abschließt beruhen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Nochmal zum Verständnis. Wer in einem Pflegeheim untergebracht ist und die Heimkosten nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, könnte Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII erhalten. Bei der Berechnung über die Höhe dieser Leistungen ist das Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen. Die Conterganrente ist kein Einkommen im Sinne des SGB XII.
Es ist schon seltsam, wenn Betreiber eines Pflegeheimes bestimmen, was Einkommen ist. Das ist rechtswidrig. Es besteht aus diesem Grund die Möglichkeit, diese Betreiber bei der Heimaufsicht oder dem zuständigen Sozialhilfeträger zu melden.

igel1

Viele

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#23

Beitrag von igel1 » Dienstag 3. Mai 2011, 09:14

lia hat geschrieben:
Zimmi hat geschrieben:
Hallo Sita,

siehe obiges Zitat von Igel1, so ist auch mein Kenntnisstand.

Leider sind eure Beiträge immer irgendwelche Einwürfe, ohne das ihr darauf näher eingeht.

Ich warte z.B. auch noch auf die Begründung der Ablehnung von Andreas Meyers Antrag auf die Aufstockung mit den englischen Spezialisten.

Gruss Zimmi
sorry stefan hier muss ich widersprechen und ich berufe ich da auf das bundessozialgerichtsurteil. in diesen fall konnter eine contergangeschädigte heiminsasin mittel aus der conterhganstiftung ansparen. über diese stritten sich dann die eltern und die sozialhilfeträger nach ihrem tod. und den sozialhilfeträgern wurde das geld zugespeochen , allerdings erst nach ihren tod!!!!!! das es versucht wird ist ein anderes thema, allerdings bisher hatte ich nir robleme sie eines besseren zu belehren, lg lia
Weil es sich um eine Erbschaft handelte.

Deshalb hat das BSG dem Sozialhilfeträger die angesparte Conterganrente zugesprochen.

igel1

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lia
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#24

Beitrag von lia » Dienstag 3. Mai 2011, 09:27

das weiß ich, ich wollte nur das urteil als beispiel anfügen, das es so nicht sein kann, denn diese "erbschaft hätte nicht angespart werden können, wenn die contirente einkommen wäre, dann hätte sich der sozialhilfeträger nämlich schon eher bedient, lg lia

Robbe61
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#25

Beitrag von Robbe61 » Dienstag 3. Mai 2011, 12:47

Lenni hat geschrieben:Hallo Zimmi,

Ansprüche nach dem Kriegsopferfürsorgerecht sind sogar besser abgesichert, als wir es mit unserem Contergan-Stiftungsgesetz haben.

Wenn Du es vielleicht auch nicht weißt, und immer alles und jedes anzweifeln magst, tue es.

An den Rechtsfolgen kommt man aber leider nicht vorbei.

Gruß
Elke
Hallo Elke/Lemmi
Hallo @all,
genau so sehe ich es auch mit dem KOF (Kriegsopferfürsorge) ist man wohl besser abgesichert.
Nach dem ich mich jetzt mit „der Forschung“ mal auseinandergesetzt habe, ist mir wieder in den Sinn ge-kommen das vor langer Zeit mal hier oder beim Frank im Forum vom Sonderregelung für uns geschrieben wurde und dabei das KOF (Kriegsopferfürsorge) als Beispiel genannt worden ist.
Nachdem ich die KOF (Kriegsopferfürsorge) und Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) mal durchgelesen habe ist mir dieser Satz/Zitat KOF:

„Leistungen an Berechtigte für ausschließlich schädigungsbedingte Bedarfe sind ohne Anrechnung von
Einkommen und Vermögen zu erbringen.“


aufgefallen.

Als Beispiel aus meinem Antrag steht es in meinem (CONTERGAN) Ablehnungsbescheid vom 14.10.2009
„Antrag auf Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehraufwand“

„Ihr Vermögen schließt daher die Gewährung von Sozialhilfe aus“

Man beachte: am 13.11.2008 zum aktuellen Stand der Verbesserungen für Contergangeschädigte erklären die beiden Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Ilse Falk MdB (CDU/CSU) und Christel Humme MdB (SPD):............
Wir haben Verständnis dafür, dass Betroffene, die noch weitergehende Forderungen haben, ihren Protest äußern. Der Bund wird aber keine weiteren finanziellen Leistungen mehr übernehmen - nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber Menschen mit ähnlichen Behinderungen, die nicht durch die Einnahme von Thalidomid verursacht wurden, aber unter denselben Spätfolgen leiden.............

dieses ist doch alles ein Widerspruch!

Die Fragen die ich mir stelle,
warum haben unsere Interessenvertreter wie BV/LV/OV oder auch die es gerne sein möchten, der Sache
zum Beispiel Sondergesetz „Congergangesetz“ nicht mal angenommen (oder haben sie das), den beim KOF (Kriegsopferfürsorge) gab/gibt es dieses Sonderregelung auch.

Wir müssen doch leider immer wieder feststellen, dass uns contergangeschädigten Menschen der Zugang zu benötigten Hilfen immer erschwert wird oder halt ganz aus bleibt.

Vielleicht sollten wir mal eien Thread öffnen Thema „KOF (Kriegsopferfürsorge)„, also ich bin in Urlaubs-stimmung und erstmal weg, also bis Mitte/Ende Mai.
Ich hoffe auf interessante, gute Diskussion und auch darauf das sich hier mal die User Juris-ten/Fachfrau/mann melden die vielleicht genaueres zum KOF (Kriegsopferfürsorge) schreiben können, ob dieses eine Idee sein kann, die man als Ziel/Sonderegelung für uns ausbauen kann.

Gruß
Robbe – bin dann mal mehr oder weniger weg-
-Make my day-

Lenni
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#26

Beitrag von Lenni » Dienstag 3. Mai 2011, 16:00

Hallo Robbe,

eine Diskussion über den Anspruchsvergleich zwischen KOF / BVG und unseren Regelungen wäre interessant.
Aus eigener Erfahrung kann ich Deine Ausführungen nur bestätigen.

Dass man uns so abwiegelt empfinde ich gelinde ausgedrückt bescheiden.

Ändern kann man die abwertende Begründung von Seiten der Politiker, des Staates, aber nur, wenn man das Gegenteil vorbringen kann.
Dazu bin ich unter anderem auf der Suche.
Der Staat hat im Rahmen der Contergangeschichte eine Haftung freiwillig übernommen. Bei KOF / BVG ist es allerdings auf Grund einer Verpflichtung, welcher er sich nicht entziehen kann.
Darin liegt noch der größte Knackpunkt.
Wir benötigen und müssen es vielleicht auch ganz konkret beweisen können, dass die Ansprüche als "gleichwertig" anzusehen sind.

Gruß
Elke

Zimmi
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#27

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 09:19

Folgende Antwort erhielt ich auf meine Anfrage von der Conterganstiftung:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

laut Conterganstiftungsgesetz – ContStifG – bleiben Gelder aus
Conterganrenten bei der Ermittlung oder Anrechnung von Einkommen, sonstigen
Einnahmen und Vermögen außer Betracht (§18 ContStifG). Damit wird dem
ausdrücklichen politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen, dass
die auf Grundlage des Stiftungsgesetzes gezahlten Leistungen den Betroffenen
in vollem Umfang und ungeschmälert zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat stets die Ansicht vertreten, dass diese Leistungen
weder Rückforderungsansprüche der Sozialleistungsträger wegen erbrachter
Leistungen begründen dürfen noch grundsätzlich bei der Bemessung von
Unterhaltsleistungen und von Sozialleistungen der öffentlichen Hand
berücksichtigt werden dürfen (siehe auch Begründung zum Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, Drucksache 16/12413
vom 24.03.2009).
Das durch die Conterganrente erworbene Vermögen muss als sog.
„Schonvermögen“ im Rahmen der Unterhaltsprüfung unberücksichtigt bleiben, da
es aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage aufgrund
einer vorliegenden Conterganschädigung gewährt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung


XXXXXXXXXXXX
Ich denke, damit dürfte zu diesem Thema alles geklärt sein.


Gruss Zimmi


Name wurde nach Rückfrage von mir entfernt Frank62
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

meine Antwort kann als Aussage der Geschäftsstelle für behinderte Menschen -
ohne Nennung meines Namens - veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de

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Frank62
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#28

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 4. Mai 2011, 10:36

Moin Zimmi,
Genau die selbeantwort hwbe ich auch bekommen..nur habe ich erst noch die rückfrage gestellt ob ich die mail veröffentlichen darf.
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

Zimmi
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#29

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 4. Mai 2011, 10:43

Was anderes wäre gewesen, wenn personenbezogene Daten in der Mitteilung gestanden hätten.

Gruss Zimmi
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de

Lenni
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#30

Beitrag von Lenni » Mittwoch 4. Mai 2011, 13:25

Hallo zusammen und
@ Frank,

habe einmal im Zitat einen Abschnitt fett hervorgehoben.
Zimmi hat geschrieben:Folgende Antwort erhielt ich auf meine Anfrage von der Conterganstiftung:
Sehr geehrter Herr Zimdars,

laut Conterganstiftungsgesetz – ContStifG – bleiben Gelder aus
Conterganrenten bei der Ermittlung oder Anrechnung von Einkommen, sonstigen
Einnahmen und Vermögen außer Betracht (§18 ContStifG). Damit wird dem
ausdrücklichen politischen Willen des Gesetzgebers Rechnung getragen, dass
die auf Grundlage des Stiftungsgesetzes gezahlten Leistungen den Betroffenen
in vollem Umfang und ungeschmälert zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat stets die Ansicht vertreten, dass diese Leistungen
weder Rückforderungsansprüche der Sozialleistungsträger wegen erbrachter
Leistungen begründen dürfen noch grundsätzlich bei der Bemessung von
Unterhaltsleistungen und von Sozialleistungen der öffentlichen Hand
berücksichtigt werden dürfen (siehe auch Begründung zum Entwurf eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, Drucksache 16/12413
vom 24.03.2009).

Das durch die Conterganrente erworbene Vermögen muss als sog.
„Schonvermögen“ im Rahmen der Unterhaltsprüfung unberücksichtigt bleiben, da
es aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage aufgrund
einer vorliegenden Conterganschädigung gewährt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung


Bernhard Esser
Ich denke, damit dürfte zu diesem Thema alles geklärt sein.

Gruss Zimmi

Dieses wäre der neue Schlüsselsatz , welcher eine Anrechnung als unzulässig erscheinen ließe. Solch eine Formulierung gilt für den Zeitraum unseres Lebens bis zum Tod.

Was auch dieser zitierte Satz noch einmal bekräftigt:
Das durch die Conterganrente erworbene Vermögen muss als sog.
„Schonvermögen“ im Rahmen der Unterhaltsprüfung unberücksichtigt bleiben, da
es aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung Ihrer Lebensgrundlage aufgrund
einer vorliegenden Conterganschädigung gewährt wurde.


Daraus kann man folgern, dass uns neben dem "Taschengeld" die "Contergan-Zahlungen" zur Verfügung stehen.
Diese Regelung ist also erst seit Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes zum Contergansitftungsgesetz gültig.

Doch wie weit ist die neue Regelung auch allen bekannt und wird nun angewendet?

@ Frank,
danke für die Erstellung dieses Themas.

Liebe Grüße
Elke

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